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Ist das noch gueltig?



Auf einer Webseite sah ich folgendes.

Gab es inzwischen ein Revisionsurteil dazu oder ist das immer noch ein/der
Praezedenzfall?  Da es ein Landgericht war, gehe ich mal naiv davon aus,
dass das Urteil erst einmal nicht allgemeingueltig ist.

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Gruesse,

	Joey

-- 
The only stupid question is the unasked one.