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[FYI] Datenschutz: EU-Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Datenschutz: EU-Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Tue, 11 Jan 2000 20:35:31 +0200
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http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do
c=IP/00/10|0|RAPID&lg=DE
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Datenschutz: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten
DN: IP/00/10 Date: 2000-01-11
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IP/00/10
Brüssel, den 11. Januar 2000
Datenschutz: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Frankreich, Luxemburg,
die Niederlande, Deutschland und Irland vor dem Gerichtshof zu
verklagen, weil diese Länder nicht alle zur Umsetzung der
Datenschutzrichtlinie erforderlichen Maßnahmen mitgeteilt haben. Die
Anrufung des Gerichtshofs ist die dritte Stufe des offiziellen
Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 des EG-Vertrags.
Die am 25. Oktober 1998 in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie
schafft einen klaren und stabilen Rechtsrahmen und gewährleistet in
allen Mitgliedstaaten ein hohes Niveau des Persönlichkeitsschutzes
sowie innerhalb der Europäischen Union den freien Verkehr mit
personenbezogenen Daten (siehe IP/98/925). Indem sie das Vertrauen
der Verbraucher stärkt und die Unterschiede im Datenschutzrecht der
Mitgliedstaaten minimiert, erleichtert die Richtlinie die Entwicklung
des elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie enthält auch Bestimmungen,
wonach personenbezogene Daten nur dann in Drittländer übermittelt
werden dürfen, wenn auch dort ein angemessenes Schutzniveau
gewährleistet ist. Damit soll verhindert werden, daß das strenge EU-
Datenschutzrecht unterlaufen wird.
In denjenigen Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht
umgesetzt haben, können Personen sich vor nationalen Gerichten auf
gewisse Bestimmungen der Richtlinie berufen. In diesem Sinne hat der
Europäische Gerichtshof bereits im Fall Marleasing (Rechtssache C-
106/89, 13.11.90) entschieden. Außerdem können Personen, die infolge
der Nichtumsetzung der Richtlinie durch einen Mitgliedstaat Schaden
erlitten haben, in bestimmten Fällen vor nationalen Gerichten auf
Schadenersatz klagen, wie der Europäische Gerichtshof im Fall
Francovich entschieden hat (Rechtssachen C-6/90 und C-9/90,
19.11.91).
Weitere Informationen zur Datenschutzrichtlinie finden sich im
Internet: http://europa.eu.int/comm/dg15/en/media/dataprot/index.htm
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