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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Gunnar Anzinger <a@gksoft.com> wrote:
> [Und schon wieder ein eklatantes Fehlurteil. Dieser Richter hat offenbar
> nichts begriffen.]

Auf welcher Rechtsgrundlage fußt Deine Kritik? "Fehlurteil" würde heißen,
er habe gegen geltendes Recht verstoßen bzw. geltendes Recht
fehlinterpretiert. In beiden Fällen wäre das Urteil revisionsfähig. 

-- 
Absurdity, n.:
	A statement or belief manifestly inconsistent with one's own
opinion.
		-- Ambrose Bierce, "The Devil's Dictionary"