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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Axel H Horns <horns@t-online.de> wrote:

> Aber Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung in Fragen, bei denen es 
> kein legislativ gesetztes Recht gibt, ist schon moeglich.

Aber sie können doch das BGB nicht uminterpretieren, und da steht nun mal
was von einer Handlungsvollmacht. Ein Geschäft abschließen kannst Du nur
durch eigene Willenserklärung, oder eben durch einen Handlungsgehilfen,
der eine Vollmacht hat. Hier zu urteilen, daß eine solche implizit
durch die Anmeldung bei ebay (die keinerlei nachvollziehbare
Authentisierung erfordert) zustandekäme, halte ich für an den Haaren
herbeigezogen. Ich kann ja mich mal als Axel Horns auf ebay anmelden
und Dein (hypothetisches) Auto für 1000 DM an Harald Milz verkaufen,
und ebay gibt mir den Zuschlag? Ist das Geschäft zustandegekommen?

-- 
Chicken Little was right.