[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



On Sat, 22 Jan 2000 12:06:24 +0100 (CET), Harald Milz wrote:

> > Das sehe ich nicht so. Wozu eine Vollmacht? Das Online-Auktionshaus wird
> > doch überhaupt nicht selbst tätig (weder für Verkäufer noch für Käufer),
> > sondern stellt nur die technische Plattform zur Verfügung. Die Abwicklung
> 
> Stimmt nicht ganz. Das Auktionshaus erteilt bei Auktionsende den Zuschlag

Der Zuschlag geht automatisch zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt an
den User mit dem zu diesem Zeitpunkt höchsten Gebot. Das Auktionshaus
greift da doch überhaupt nicht ein.

> und (Beispiel Ebay) verschickt Mails an Käufer und Verkäufer.

Das ist ein praktischer Service, aber kein wesentlicher Bestandteil der
Auktion. Der Verkäufer könnte genauso gut nach Ablauf der Auktion online
nachsehen, wer das höchste Gebot abgegeben hat.

> deren Nutzungsbedingungen - diese sind "verbindlich", andernfalls kann Ebay
> einzelne Nutzer ausschließen.

Natürlich kann Ebay Nutzer ausschließen, die sich nicht an die Regeln
halten. Dies ist im Interesse der ehrlichen Nutzer auch notwendig. In den
meisten Fällen geht um so kleine Beträge, dass sich ein juristisches
Vorgehen nicht löhnen würde. Und selbst wenn es sich mal lohnt, bekommt
der betrogene Nutzer ja nicht immer recht, wie wir in diesem Fall sehen.

cu Gunnar