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Re: Heise News-Ticker: Richter: Versteigerung im Web ist keine Auktion



Moin,

on 24 Jan 00, at , Rigo Wenning <rigo@fitug.de> 
wrote with the subject Re: Heise News-Ticker: Richter: Ver:

> Ich halte das mitnichten fuer ein Fehl-Urteil. Ich halte die 
> Bedingungen von ricardo.de fuer nicht durchdacht. Auch Zeitungs-
> anzeigen sind nur eine Einladung zur Abgabe eines Angebots an 
> den Inserenten. In Frankreich geht es andersrum. Dort ist eine 
> Annonce ein Angebot, was enorme juristische Schwierigkeiten nach sich
> zieht (z.B. dass 20 Leute laut JA zur Anzeige sagen, der Vertrag ist
> zustandegekommen, aber wer bekommt die Sache?)
Die Problemlage ist aber auf die Internetversteigerungen nicht 
übertragbar, weil es genau _eine_ Person gibt, die das Ding 
ersteigert hat und nicht wie bei einer Zeitungsannonce mehrere. Aus 
diesem Gesichtspunkt betrachtet ist das Urteil völlig fehl am Platze. 
Vielleicht hätte sich der Richter einfach mal vor seinen Computer 
setzen und sich schlau machen sollen. Ich finde, daß sich Recht an 
Realitäten zu orientieren hat und Online-Auktionen sind nun einmal 
eine zunehmende Realität. 
Rechtsstaat heißt Rechtssicherheit zu schaffen und keine Grauzonen!
 
> Meiner Ansicht nach kann der Mensch sich eventuell seine Kosten 
> bei ricardo.de wiederholen, weil die was versprochen haben. Das 
> waere ein interessantes juristisches Problem, die Anspruchs-
> grundlage zu finden... Ich denke eventuell an Prospekthaftung 
> oder culpa in contrahendo.
cic? Wie sollte das Auktionshaus in die Vertragsanbahnung zwischen 
den beiden hineinkommen? Weil es den virtuellen Tauschplatz bereit 
gestellt hat?

cya,
Arne

--
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                     Don't dream your life.
                       Live your dream!
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