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[FYI] Sierk Hamann: Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden



http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5755/1.html

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Die Bundesregierung rät: schalten Sie gelegentlich Ihren Filter ab!  

Monika Ermert   06.02.2000  

Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden, 
sagt der Tübinger Jurist und Mitbegründer der Netzinitiative Freedom 
For Links, Sierk Hamann  

Nach einem halben Jahr interministerieller Abstimmung durfte die 
Studie Filtertechnologie und Jugendschutz erscheinen, die das 
Bundeswirtschaftsministerium bei der privaten Consulting-Firma 
Secorvo in Auftrag gegeben hatte (  Filter-Kritiker werden nicht 
mitgezählt). Jetzt diskutieren Ministerien und Ländervertreter über 
die rechtlichen Konsequenzen aus der Studie. Auch eine gesetzlich 
geregelte Verpflichtung zur Selbstbewertung von Internet-
Inhaltsangeboten wird dabei nicht ausgeschlossen.  

Zum juristischen Spagat zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung 
und der Verpflichtung zum Jugendschutz sprach Telepolis mit Sierk 
Hamann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches 
Recht an der Universität Tübingen.  

Kann eine Verpflichtung zum Self-Rating alle Anbieter treffen? 

Sierk Hamann: Ich halte das für schwer durchsetzbar. Denn es würde 
bedeuten, dass sich der Staat zwischen den Autor und den Empfänger 
stellt und sagt: "zeig mir erst einmal, was du veröffentlichen 
willst". Der Staat würde als Wächter zwischen Absender und Empfänger 
treten wie der Feudalherr im Mittelalter. Ohne ein "Imprimatur", eine 
offizielle Erlaubnis zur Veröffentlichung, dürfte nichts im Netz 
publiziert werden. Wenn eine gesetzliche Neuregelung soweit gehen 
würde, käme das einer Vorzensur gleich und die widerspricht eklatant 
dem Grundsatz der Meinungs- und Publikationsfreiheit, wie er im 
Grundgesetz steht.  

[...]

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