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[FYI] Sierk Hamann: Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Sierk Hamann: Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Sun, 6 Feb 2000 20:31:44 +0200
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- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5755/1.html
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Die Bundesregierung rät: schalten Sie gelegentlich Ihren Filter ab!
Monika Ermert 06.02.2000
Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden,
sagt der Tübinger Jurist und Mitbegründer der Netzinitiative Freedom
For Links, Sierk Hamann
Nach einem halben Jahr interministerieller Abstimmung durfte die
Studie Filtertechnologie und Jugendschutz erscheinen, die das
Bundeswirtschaftsministerium bei der privaten Consulting-Firma
Secorvo in Auftrag gegeben hatte ( Filter-Kritiker werden nicht
mitgezählt). Jetzt diskutieren Ministerien und Ländervertreter über
die rechtlichen Konsequenzen aus der Studie. Auch eine gesetzlich
geregelte Verpflichtung zur Selbstbewertung von Internet-
Inhaltsangeboten wird dabei nicht ausgeschlossen.
Zum juristischen Spagat zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung
und der Verpflichtung zum Jugendschutz sprach Telepolis mit Sierk
Hamann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches
Recht an der Universität Tübingen.
Kann eine Verpflichtung zum Self-Rating alle Anbieter treffen?
Sierk Hamann: Ich halte das für schwer durchsetzbar. Denn es würde
bedeuten, dass sich der Staat zwischen den Autor und den Empfänger
stellt und sagt: "zeig mir erst einmal, was du veröffentlichen
willst". Der Staat würde als Wächter zwischen Absender und Empfänger
treten wie der Feudalherr im Mittelalter. Ohne ein "Imprimatur", eine
offizielle Erlaubnis zur Veröffentlichung, dürfte nichts im Netz
publiziert werden. Wenn eine gesetzliche Neuregelung soweit gehen
würde, käme das einer Vorzensur gleich und die widerspricht eklatant
dem Grundsatz der Meinungs- und Publikationsfreiheit, wie er im
Grundgesetz steht.
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