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[FYI] CES/00/6 "GELDWÄSCHE"
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] CES/00/6 "GELDWÄSCHE"
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Wed, 16 Feb 2000 19:38:03 +0100
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- Organization: PA Axel H Horns
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http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do
c=CES/00/6|0|RAPID&lg=DE
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"GELDWÄSCHE"
DN: CES/00/6 Date: 2000-02-16
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CES/00/6
Brüssel, den 27. Januar 2000
"GELDWÄSCHE"
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß hat eine
Stellungnahme zu dem von der Kommission vorgelegten "Vorschlag für
eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum
Zwecke der Geldwäsche" verabschiedet. Berichterstatter war Robert
PELLETIER (Gruppe der Arbeitgeber, Frankreich).
Der Ausschuß bedauert, daß der Richtlinienvorschlag der
erforderlichen internationalen Zusammenarbeit nicht genügend
Beachtung schenkt. Ein auf die EU beschränktes Tätigwerden wäre
ineffizient und könnte sogar Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von
Finanzinstituten in Drittstaaten zur Folge haben. Die internationalen
Finanzinstitutionen sollten in Verbindung mit der Europäischen
Kommission einen Verhaltenskodex aufstellen, der im wesentlichten die
Empfehlungen der OECD-Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die
Geldwäsche" enthält, deren Einhaltung eine Grundvoraussetzung für die
Finanzhilfegewährung sein müßte.
Sanktionen sollten gegen die Offshore-Zentren verhängt werden, die
den Verhaltenskodex nicht befolgen oder sich der Transparenz der
Transaktionen verweigern. Was den Vorschlag betrifft, den Bereich der
Strafbarkeit auch auf das nicht mit dem Drogenhandel verbundene
organisierte Verbrechen und auf alle sonstigen "schweren Verstöße"
auszuweiten, so birgt er die reale Gefahr einer Überlastung der
zuständigen Einrichtungen durch eine regelrechte Flut von
Verdachtsmeldungen.
Mit zunehmender Erfahrung und sofern die Finanzinstitutionen
ihrerseits die erforderlichen Informationen über die Effizienz ihrer
Meldungen erhalten, dürfte die Zahl der Verdachtsmeldungen abnehmen.
Um ein solches Ergebnis erzielen zu können, müssen die zuständigen
Behörden jedoch die für die Gewährleistung sofortiger und effizienter
Follow-up-Verfahren erforderlichen Eigenmittel vorsehen.
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Volltext unter
http://www.ces.eu.int/en/docs/docs_opinions/CES89-2000_AC_en.DOC