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[FYI] Spielregeln
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Spielregeln
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Tue, 22 Feb 2000 22:24:52 +0100
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- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
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http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&do
c=SPEECH/00/50|0|RAPID&lg=DE
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Rede von Frau Viviane Reding Mitglied der Europäischen
KommissionBildung und Kultur
Entwicklungen und Perspektiven der audiovisuellen Medienpolitik in
Europa Forum
Informationsgesellschaft für alle?" Parlamentarische Gruppe der SPD,
Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 22 Februar 2000
DN: SPEECH/00/50 Date: 2000-02-22
TXT: DE
PDF: DE
Word Processed: DE
SPEECH/00/50
Rede von Frau Viviane Reding
Mitglied der Europäischen KommissionBildung und Kultur
Entwicklungen und Perspektiven der audiovisuellen Medienpolitik in
Europa
Forum „Informationsgesellschaft für alle?"
Parlamentarische Gruppe der SPD, Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, den 22 Februar 2000
[...]
Ich komme nun zu den sogenannten Spielregeln, von denen ich meine,
daß sie auch und besonders im digitalen Zeitalter ihre Gültigkeit
behalten müssen. Um Werte wie Freiheit der Meinungsäußerung, Wahrung
des Pluralismus und Erhaltung der kulturellen Vielfalt gewährleisten
zu können, erfordert gerade die neue digitale Umwelt einen gewissen
ordnungspolitischen Rahmen. Die Kommission hat diesen in ihrer
Mitteilung „Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik
im digitalen Zeitalter" vom Dezember letzten Jahres ausführlich
dargelegt. Dabei orientiert sich sich am Prinzip der getrennten
Regulierung von Übertragung und Inhalten.
Grundprinzip der Regelung von Inhalten ist dabei das Prinzip der
Technologieneutralität, das heißt, das die audiovisuellen Inhalte
unbeschadet ihrer Übertragungswege gleichzubehandelnd sind.
Zu Fragen der Infrastruktur für die Übertragung - für die mein
Kollege Kommissar Likkanen zuständig ist - möchte ich hier lediglich
anmerken, daß der Kommunikationsbericht 1999, der auch den
Konsultationsprozeß zum „Grünbuch Konvergenz" widerspiegelt,
Vorschläge für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des geltenden
Rechtsrahmens für Telekommunikationsdienste enthält. Für die
Regulierung von Infrastruktur wird ein horizontaler Ansatz
vorgeschlagen, wonach verschiedene Typen von Infrastruktur wie etwa
Kabel, Satellit und terrestrische Ausstrahlung den gleichen
Regelungen unterliegen sollten. Damit ist ein gewisser Gleichklang
mit dem Prinzip der technologieneutralen Regelung von Inhalten
hergestellt.
Bezüglich der Regulierung von Inhalten habe ich im Dezember der
Kommission nach einem umfangreichen Konsultationsprozeß mit den
Mitgliedstaaten, den betroffenen Akteuren und den Konsumenten letzten
Jahres die bereits erwähnte Mitteilung vorgelegt, die die
diesbezüglichen Herausforderungen angesichts des digitalen Zeitalters
skizziert.
Vorangestellt werden dabei die im öffentlichen Allgemeininteresse
liegenden Grundwerte, die durch Rechtssetzung zu schützen sind: Die
Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Gegendarstellung, der
Pluralismus, der Schutz der Rechte von Urhebern, der Schutz der
Menschenwürde, der Jugendschutz, die Rechte der Verbrauer und die
Erhaltung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.
Mit der 1997 abgeänderten sogenannten Fernsehrichtlinie haben wir zum
Schutz dieser Werte einen, wie ich meine, tauglichen Rahmen
geschaffen. Da diese Werte Grundwerte zum Funktionieren unserer
Gesellschaften darstellen, meine ich, daß es, trotz der
technologischen Veränderungen, keiner grundsätzlichen inhaltlichen
Readaptierung bedarf, sondern höchstens einer Modifizierung der
Methoden und Instrumente.
[...]
Nehmen wir das Beispiel des Internets: Im Gegensatz zum Fernsehen,
dessen Veranstalter wenige große Fernsehanstalten sind, hat im
Internet grundsätzlich jeder die Möglichkeit, sich in der einen oder
anderen Form darzustellen. Diese Struktur bringt es mit sich, daß
etwa eine gesetzliche Regelung vermutlich wenig wirksam wäre. Hier
bietet sich das Instrument der Selbstkontrolle an. Unter
Selbstkontrolle verstehe ich, daß im Verband der Betroffenen, also
Regierungen, Industrie und Konsumenten, zusammengearbeitet wird, um
das öffentliche Interesse zu schützen. Diese Methode wurde etwa in
der „Empfehlung des Rates zum Jugendschutz und Schutz der
Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten"
empfohlen. Die Kommission wird im übrigen in diesem Jahr einen
Bericht über diese Empfehlung herausgeben.
[...]
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