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FAZ/Reuters: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft



EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN MICROSOFT

München, 24. Februar (Reuters).  Das Landgericht München hat dem
Softwarekonzern Microsoft vorläufig untersagt, sein Betriebssystem
Windows mit einer einprogrammierten Sperre anzubieten, die ein
Kopieren des Programms auf einen anderen Computer des Käufers
verfhindert.  Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen bis zu
500.000 DM Ordnungsgeld.  Der Antragsteller, die SMS Systems
Software Vertriebs GmbH, hatte geltend gemacht, die Programmsperre
beeinträchtige ihre Absatzchancen.