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AW: AW: Re[2]: [FYI] Berliner Morgenpost zu RPS





-----Ursprüngliche Nachricht-----
>Von: Heiko Recktenwald [mailto:uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de]

>Aus dem Strafrecht kenn ich "Grade des Unrechts", wo soll hier die
>"Perpetuierung" oder "Vertiefung" liegen ? Wer "privat
>downloaded" macht
>einfach das, was jeder beim Musikhoeren macht, was gerade den
>Inhalt des
>Urheberrechts ausmacht, audio on demand...

Nein, ich denke ein illegaler Upload (da liegt der Unterschied zum
Radio) wird nicht beim Download "zum privaten Gebrauch" auf wundersame
Weise legal...oder? Private Kopien ja - Voraussetzung aber, dass die
Vorlage rechtmäßig erworben wurde. So stehts jedenfalls in den Büchern
und ich halte nun wirklich überhaupt nichts davon eine absolute
Mindermeinung über den heise-ticker zu verbreiten. So schön sie
vielleicht aus persönlicher Sicht ist :-).

Lassen wir´s ich kümmere mich wieder ums Kommunalabgabenrecht - ist
berechenbar und man muß nicht jeden Tag über einen neuen rechtlichen
Aberwitz erschrecken...

Schönes Wochenende noch,

Sierk