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Re: Re[2]: [FYI] Berliner Morgenpost zu RPS



* Heiko Recktenwald wrote:
>Lutz zu den Rechtsbehauptungen der IFPI, aber auch ganz allgemein,
>beliebter Tradition folgend:

Wenn mir Herberger zustimmt, kann ich nicht so falsch liegen. Aber es ist
natürlich von Vorteil, die Gesetze und Begründungen gelesen zu haben.

>> Wie auch, sie wollen ja Dienstleister nach TKG zur Sperrungzwingen. Wer das
>> tut, unterliegt dem TDG und beraubt sich selbst der Haftungsprivilegierung
>> nach § Abs 3. Er bietet ein redaktionelles Angebot nach Abs1.
[...]
>"Zurechnung" und nicht von "Tun" und "Unterlassen". Lassen wir doch mal
>"Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit" einfach so stehen. Spannend wirds bei News
>und Webservern. Kann man da sagen, man ordne sich blos einer vorgegebenen
>Struktur unter? Als Provider.

Informationen, die man selbst ins Netz stellt oder auswählt, sind nach
§5Abs1 voll zu verantworten. Informationen, für die man die technische Basis
zur originären Ins-Netz-Stellung bereithält, sind nach §5Abs2 nur bei
positiver Kenntnis strafrechtlich relevanter Inhalte (kurz: Per Gerichts-
beschluß) zu bekämpfen, aber nicht zu verantworten. Informationen, die man
nur durchleitet oder sie kurzzeitig zwischenspeichert, sind nach §5Abs3
nicht zu verantworten oder zu bekämpfen. §5Abs4 kann allerdings für
generische Musterbekämpfung herangezogen werden. Dabei darf aber nicht die
Rezipientenfreiheit durch Bevormundung eingeschränkt werden.

>So ganz kommt man an der "Kiosk" Entscheidung, da wurde ja immerhin
>sozusagen Ron Sommer verurteilt, wohl nicht vorbei.

Zum einen gibt es Fehlurteile. Zum anderen hat sich CIS durch die Sperrung
von Gruppen selbst um Abs3 gebracht. Der Kern des Vorwurfs ist ja nicht die
Zugangsgewährung, sondern die Aufhebung der Sperre.