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[FYI] Hackertools vor Verbot durch EU
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Hackertools vor Verbot durch EU
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Fri, 3 Mar 2000 20:12:28 +0100
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- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
[Noch 'ne neue Sorte Besitzverbote. Die EU-Kommission sollte gleich
mal RPS EU-weit sponsoren, damit das auch zackig durchgesetzt werden
kann. :-( --AHH]
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,67396,00.html
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SPIEGEL ONLINE - 03. März 2000, 16:16
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,67396,00.html
Netzdepesche
Hackertools vor Verbot durch EU
Von Christiane Schulzki-Haddouti
[...]
Ein generelles Verbot für Hacker-Tools erwägt die europäische
Expertengruppe für Cyberkriminalität, PC-CY. Die Kommission
erarbeitet gegenwärtig ein internationales Abkommen für den Europarat
und die USA, Japan, Kanada und Südafrika. Zukünftig wollen die Länder
gemeinsam gezielt gegen Online-Kriminalität vorzugehen. Das Abkommen
soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Der niederländische Bürgerrechtler Maurice Wesseling, bezeichnet ein
solches Verbot jedoch als "schlechte Idee". Die Öffentlichkeit würde
dadurch ein falsches Sicherheitsgefühl erhalten, die Software-
Hersteller und Systemverwalter einen wichtigen Anreiz zur
Verbesserung ihrer Datensicherheit verlieren.
Wesseling veröffentlichte einen Brief des niederländischen
Justizministers an das niederländische Parlament. Darin werden die
Verhandlungspunkte des internationalen Abkommens genannt. So sieht
die Übereinkunft unter anderem detaillierte Vorgehensweisen zur
Überprüfung der Inhalte von E-Mails vor: Mit einem
Durchsuchungsbefehl sollen Strafverfolger auf gespeicherte E-Mails
zugreifen können. Ein Gerichtsbeschluss soll es ermöglichen,
Telekommunikationsleitungen anzuzapfen.
Beim grenzüberschreitenden Telekommunikationsverkehr sieht der
Entwurf vor, das Land des Empfängers mit der Durchsuchung zu
beauftragen. Dazu sollen nationale Kontaktstellen eingerichtet
werden, die schnell auf derartige Anfragen reagieren können.
Sollte jedoch das europäische Rechtshilfeabkommen wie vorgesehen am
27. März verabschiedet werden, würden der derzeit diskutierte Entwurf
überflüssig - zumindest innerhalb der Europäischen Union. Denn das
Rechtshilfabkommen erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, bei
begründetem Verdacht direkt auf Server in einem anderen EU-
Mitgliedsstaat zuzugreifen. Erst nach spätestens 96 Stunden muss der
betroffene Staat unterrichten werden. Dieser muss dem Zugriff
nachträglich zustimmen, anderenfalls dürfen die Daten nicht verwendet
werden.
Ebenso diskutiert wird die Einführung einer so genannten Preservation
Order. Durch sie sollen Internet-Service-Provider auf Bitte der
Strafverfolger Kommunikationsdaten des Verdächtigen sofort einfrieren
und speichern. Mit einer richterlichen Genehmigung könnte die Polizei
dann die Daten beschlagnahmen und auswerten.
In diesem Fall kamen die EU-Datenschützer den Strafverfolgern bereits
Anfang September vergangenen Jahres entgegen: Sie empfahlen, die
Speicherfristen für Logfiles, die die Bewegungen eines Internet-Users
im Web dokumentieren, zu harmonisieren. Die Frist soll so lang sein,
dass Verbraucher ihre Rechnungen anfechten können, gleichzeitig aber
so kurz, um "Betreiber und Provider nicht zu überlasten" und dem
"Recht auf Schutz der Privatsphäre Genüge zu tun". Dabei soll der
Zeitraum nicht länger als drei Monate betragen.
Unumstritten ist das internationale Vorgehen gegen
Kinderpornographie. Allerdings konnten sich die Länder nicht darauf
einigen, wie mit anderen Inhalten verfahren werden soll: Während die
europäischen Staaten auch rassistische Äußerungen verfolgen wollen,
lehnen die USA dies ab. Die Europäer sind wiederum gegen eine
generelle Kriminalisierung von Pornographie, die andere Staaten
gefordert hatten.
© SPIEGEL ONLINE 09/2000
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