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[FYI] Hackertools vor Verbot durch EU



[Noch 'ne neue Sorte Besitzverbote. Die EU-Kommission sollte gleich 
mal RPS EU-weit sponsoren, damit das auch zackig durchgesetzt werden 
kann.   :-(                                                --AHH]

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,67396,00.html

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SPIEGEL ONLINE - 03. März 2000, 16:16
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,67396,00.html 

Netzdepesche 

Hackertools vor Verbot durch EU  

Von Christiane Schulzki-Haddouti 

[...]

Ein generelles Verbot für Hacker-Tools erwägt die europäische 
Expertengruppe für Cyberkriminalität, PC-CY. Die Kommission 
erarbeitet gegenwärtig ein internationales Abkommen für den Europarat 
und die USA, Japan, Kanada und Südafrika. Zukünftig wollen die Länder 
gemeinsam gezielt gegen Online-Kriminalität vorzugehen. Das Abkommen 
soll Ende des Jahres in Kraft treten.  

Der niederländische Bürgerrechtler Maurice Wesseling, bezeichnet ein 
solches Verbot jedoch als "schlechte Idee". Die Öffentlichkeit würde 
dadurch ein falsches Sicherheitsgefühl erhalten, die Software-
Hersteller und Systemverwalter einen wichtigen Anreiz zur 
Verbesserung ihrer Datensicherheit verlieren.  

Wesseling veröffentlichte einen Brief des niederländischen 
Justizministers an das niederländische Parlament. Darin werden die 
Verhandlungspunkte des internationalen Abkommens genannt. So sieht 
die Übereinkunft unter anderem detaillierte Vorgehensweisen zur 
Überprüfung der Inhalte von E-Mails vor: Mit einem 
Durchsuchungsbefehl sollen Strafverfolger auf gespeicherte E-Mails 
zugreifen können. Ein Gerichtsbeschluss soll es ermöglichen, 
Telekommunikationsleitungen anzuzapfen.  

Beim grenzüberschreitenden Telekommunikationsverkehr sieht der 
Entwurf vor, das Land des Empfängers mit der Durchsuchung zu 
beauftragen. Dazu sollen nationale Kontaktstellen eingerichtet 
werden, die schnell auf derartige Anfragen reagieren können.  

Sollte jedoch das europäische Rechtshilfeabkommen wie vorgesehen am 
27. März verabschiedet werden, würden der derzeit diskutierte Entwurf 
überflüssig - zumindest innerhalb der Europäischen Union. Denn das 
Rechtshilfabkommen erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, bei 
begründetem Verdacht direkt auf Server in einem anderen EU-
Mitgliedsstaat zuzugreifen. Erst nach spätestens 96 Stunden muss der 
betroffene Staat unterrichten werden. Dieser muss dem Zugriff 
nachträglich zustimmen, anderenfalls dürfen die Daten nicht verwendet 
werden.  

Ebenso diskutiert wird die Einführung einer so genannten Preservation 
Order. Durch sie sollen Internet-Service-Provider auf Bitte der 
Strafverfolger Kommunikationsdaten des Verdächtigen sofort einfrieren 
und speichern. Mit einer richterlichen Genehmigung könnte die Polizei 
dann die Daten beschlagnahmen und auswerten.  

In diesem Fall kamen die EU-Datenschützer den Strafverfolgern bereits 
Anfang September vergangenen Jahres entgegen: Sie empfahlen, die 
Speicherfristen für Logfiles, die die Bewegungen eines Internet-Users 
im Web dokumentieren, zu harmonisieren. Die Frist soll so lang sein, 
dass Verbraucher ihre Rechnungen anfechten können, gleichzeitig aber 
so kurz, um "Betreiber und Provider nicht zu überlasten" und dem 
"Recht auf Schutz der Privatsphäre Genüge zu tun". Dabei soll der 
Zeitraum nicht länger als drei Monate betragen.  

Unumstritten ist das internationale Vorgehen gegen 
Kinderpornographie. Allerdings konnten sich die Länder nicht darauf 
einigen, wie mit anderen Inhalten verfahren werden soll: Während die 
europäischen Staaten auch rassistische Äußerungen verfolgen wollen, 
lehnen die USA dies ab. Die Europäer sind wiederum gegen eine 
generelle Kriminalisierung von Pornographie, die andere Staaten 
gefordert hatten.  


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