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EU und USA einigen sich auf Datenschutz im Internet




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EU und USA grundsätzlich einig über Datenschutz im Internet - Hindernis für
elektronischen Handel aus dem Weg geräumt	 (mit Unterhändlern,
Hintergrund) = Brüssel,
14. März (AFP) - Nach gut zweijährigen Verhandlungen haben sich die
Europäische Union
(EU) und die USA grundsätzlich über gemeinsame Datenschutz-Standards im
Internet
verständigt. "Wir haben die offenen Fragen beantwortet", sagte der
Unterhändler der EU,
John Mogg, nach Gesprächen mit dem US-Vizehandelsminister David Aaron am
Dienstag in
Brüssel. Damit wird ein Hindernis für den transatlantischen elektronischen
Handel aus
dem Weg geräumt. Das Lösungspaket muss nun von den zuständigen Gremien der
EU und der
USA verabschiedet werden. Ein Abkommen könne wahrscheinlich im Juni oder
Juli in Kraft
treten, sagte Mogg. Noch keine Einigung wurde über den Datenschutz bei
Finanzdienstleistungen erzielt. Die Einzelheiten der Einigung sollen in
einigen Tagen
veröffentlicht werden.
 
 Die Datenschutzbestimmungen in der EU und den USA folgten bislang zwei
unterschiedliche Konzepten: Während in der EU eine Richtlinie von 1998
strenge Maßstäbe
für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzte, gilt in den USA nur ein
Verhaltenskodex. Europäische Unternehmen gingen bislang nur zögerlich
Geschäftsbeziehungen mit US-Internetfirmen ein, weil ihre Kunden auf
Datensicherheit
bestanden. Die EU bemühte sich seit mehr als zwei Jahren, die USA zu
strengeren
Vorschriften zu bewegen. Nach Angaben Aarons bietet die nun gefundene Lösung
sowohl
rechtliche Sicherheit für die Unternehmen als auch "größtmöglichen
Verbraucherschutz".
 
 Die EU-Richtlinie soll einerseits den Schutz personenbezogener Daten
gewährleisten,
andererseits den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen
ermöglichen und so
den elektronischen Handel erleichtern.
Gemäß der Richtlinie dürfen Personen-Daten nur für "eindeutige und
rechtmäßige Zwecke"
verarbeitet werden. Zudem werden den Betroffenen umfangreiche Rechte etwa
auf
Widerspruch gegen die Verwendung eingeräumt.
Sensible Angaben - so über ethnische Herkunft, Religion, Gesundheit und
Sexualleben -
dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung weitergegeben werden. An
Drittstaaten dürfen
die Daten nur weitergegeben werden, wenn diese ähnlich strenge Vorschriften
beachten.
 
 eha/pin AFP 

Max Steinbeis
Redaktion Wirtschaft und Politik
Handelsblatt
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