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Re: Termin bei TCP/IP wegen Internet-Filterung



Rigo Wenning schrieb:

> Ich habe schon lange gesagt, dass unsere Rechtsordnung bisher immer
> am Verteiler, also technisch am Sender angesetzt hat. Die Filter
> sind alle auf den Rezipienten konzentriert. Was dabei rechtlich
> rauskommt, kann ich ohne grosse Analyse, fuer die ich keine
> Zeit habe, nicht sagen.

Ist letztlich völlig wo die Wirkung erzielt wird egal. 
Es bleibt bei einem kommunikativen Vorgang.
 
> Letztlich waere das ein schoenes Thema fuer eine juristische
> Dissertation. Allerdings waere eine Diss zu diesem Thema auch
> viel Arbeit.

Ja, ich arbeite ja erst seit einem Jahr dran. Gemach. Über Ideen freue
ich mich aber. 

Meinen Chef wollte ich der Sache willen schon zu einem Aufsatz
anstiften, der kämpft aber noch mit dem Unterschied zwischen "www" und
"http" ;-). 

Soviel verrate ich gern:

1. Man muss das Zensurverbot im GG etwas erweitern, sprich modernisieren
(schwer)
2. Man muss ein bißchen mit der Drittwirkung der Grundrechte zaubern
(revolutionär)
3. Man kann noch mit dem staatlichen Gewaltmonopol daherkommen - habe
ich mir noch nicht so überlegt. Stichwort: "Schwarze Sheriffs" auf dem
Datenhighway (sehr vielversprechend)
4. Unklar ist noch das Problem der ausländischen Grundrechtsträger
5. Es gibt leider nicht die Figur der Grundrechtsgefährdung...
6. Die G-10 / BigBrother Rechtsprechung kann man vielleicht...
 
Aber selbst dann wird es verdammt _schwierig_, eine _Verletzung_ der
Kommunikationsfreiheit zu begründen. Betroffen ist sie wohl... und meine
geliebten Kollegen, u.a. v. Bonin jubeln noch über die "kooperative
Selbstregulierung", weil man mit so einer Diss. wohl einen Schreibtisch
mit Standleitung bei AOL bekommt *frotzel*

Ich bekomme die Rating/Filter Geschichten  wohl tot (versprochen),
fürchte aber  die IFPI Nummer ist verfassungsrechtlich zulässig, sofern
ein paar - sagen wir rechtsstaatliche - Voraussetzung erfüllt sein
werden und das Ding nicht "ungeeignet" ist.

Und jetzt kommen die handfesten Angriffspunkte:

- der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
müssen unversehrt bleiben.
- das Fernmeldegeheimnis muß gewahrt bleiben.
- die sollten Provider einfach nicht mitmachen.
- ich besorge mir eine ISDN-Einwahlleitung nach .ru

Dazu (Datenschutz) fehlen mir aber ein paar Angaben zur Technik. Man muß
man den ganzen Vorgang datenschutrechtlich _zerlegen_. Wenn die
speichern, wer auf welche bösen Dinge zugreift ist es jedenfalls aus. 
 
> Vom Gefuehl her wuerde ich aber sagen, es wird schwierig, ein
> solches System durchzusetzen, weil das Telekommunikations-
> geheimnis, die Rezipientenfreiheit etc betroffen sind und weil
> man nur Dinge blocken duerfte, deren Verteilung in Deutschland
> gerichtlich! untersagt ist. 

Den Gedanken mit der rechtskräftigen Untersagung kann ich nicht
nachvollziehen. 

Solange es sich hier um eine Privatveranstaltung handelt...Das Problem
des Internet ist nicht die "Rechtsfreiheit", sondern die
"Staatsfreiheit". Wo kein Staat, da keine Grundrechte. Und ich habe
bislang keinen Aufsatz gefunden, der vorlauter verzückung über
Selbstregulierung und Cyberlaw mal die Frage "Wo bleiben eigentlich
unsere Grundrechte" geklärt hätte. 

Böckenförde und Forsthoff haben es kommen sehen. Nach dem Verbändestaat
der Settop-Box-Portal-Medienstaat...die FAZ ist..., die FR ist.... und
AOL ist links oder was?

>Ansonsten wuerde man in die Rechte
> des Rezipienten ohne Rechtsgrund eingreifen, was wiederum
> Rueckwirkungen auf den Vertrag Provider-Kunde haette.

Ja, ein hoffnungsfroher Angriffspunkt, nur dürfte eine Pflichtverletzung
schwer konstruierbar sein. Eine rw Download zu ermöglichen halte ich
nicht für eine Vertragsleistung.
 
Gruss
Sierk