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Re: Termin bei TCP/IP wegen Internet-Filterung



* Sierk Hamann wrote:
>Rigo Wenning schrieb:
>>Denk an die Nazis und den Volksempfaenger...
>
>Wie drücke ich es akademisch aus ? Meinen Doktorvater rührt der Schlag :-)

Wie immer, mit einem Verweis auf eine Arbeit, die das Thema behandelt, in
einer Fußnote.

>Dann haben wir ein Drittwirkungsproblem. Man wird letztlich nicht umhin
>kommen so eine Art "positive Internetordnung" zu schaffen. Wie wehrt man
>sich dagegen, dass man von PRO7 nicht informiert wird? Oder gar
>Desinformation? Solls der Markt halt richten - die Meinung habe ich am
>häufigsten gefunden...

Die Frage ist falsch gestellt. Korrekter wäre: 'Wie wehrt man sich dagegen,
daß der Kabelbetreiber diverse Sendungen auf angebotenen Kanälen durch ein
Testbild ersetzt?'

Technisch möglich ist das. Und es nicht nicht Vertragsbestandteil des
Kabelvertrags. Würde ein Kabelbetreiber anbieten, alle anstößigen Dinge
auszublenden, wäre das legal, aber er wäre greifbar für Fehlgriffe in
/beide/ Richtungen.

>Dann müßte man mal definieren was ein "Internetzugang" als vertragliche
>Leistung überhaupt ist. Vorher müßte man mal beschreiben was eigentlich
>das "freie Internet" ist.

Ein Internet ist eine Menge von Systemen, die sich via IP (RfC 791)
paarweise verständigen können. Das Internet ist ein Internet, das mindestens
eines golden Nets (Da liegen die Root-DNS-Server drin) enthält.

Es ist wichtig zu erwähnen, daß Portnummern eine Merkmal von TCP oder UDP
sind, also nicht von IP. IP kennt ausschließlich die logischen Adressen der
Quelle und des Ziels.