[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: GMX die zweite




Hi!

> ... oder nach der PR-Strategie des Unternehmens.

Komme leider erst jetzt dazu, mein JA dazu beizutragen ;-)

Der Fall wurde bereits vor zwei Tagen in einer Liste
diskutiert, die ich moderiere, und die betroffene Person
wurde davor gewarnt, das falsch auszuschlachten und sich
juristischen Ärger einzuhandeln. Manchmal sind gratis-
Ratschläge halt doch umsonst :-)

Viele Gruesse,

Silvan

--------  aus http://www.intern.de/  -------

Trittbrettfahrer gescheitert (28.03.2000)

Die Hamburger Verlagsgesellschaft Neue Medien mbH
verschickte heute über verschiedene Kanäle
Pressemitteilungen an Hunderte von Redaktionen, die einen
schweren Vorwurf beinhalten.

Unter der reißerischen Überschrift "Domain-Piraten bei
Hermes24" wird darin behauptet, ein Mitarbeiter des Hosting
Providers Verio WWW-Service habe sich als Technical Contact
(tech-c) der Domain hermes24.com eingetragen. Aus den
weiteren Ausführungen kann man schließen, dieser Eintrag sei
ähnlich dem Domainklau beim Freemailer GMX widerrechtlich
erfolgt.

            http://www.www-service.de/
            http://intern.de/news/426.html

Bei diesem Domaindiebstahl, über den wir vergangene Woche
berichteten, hatte eine bisher unbekannte Person durch ein
gefälschtes Mailformular einen Wechsel des administrativen
Kontaktes in der Whois-Datenbank verursacht. Dies war
möglich, da GMX zuvor keine Schutzmaßnahmen ergriffen hatte.
Man kann das durchaus als Fahrlässigkeit seitens des
Freemailers bezeichnen.

            http://intern.de/news/325.html


Bei Hermes24.com verhielt sich der Fall allerdings anders:
Der Betreiber des Angebotes - die Hamburger
Verlagsgesellschaft Neue Medien mbH - hatte offenbar ein
Anmeldeformular bei WWW-Service falsch ausgefüllt.

Bei der Bestellung eines virtuellen Hosts hatte man auch den
Wechsel des Domainnamens verlangt, obwohl dies eigentlich
nicht vorgesehen war. Als die Hamburger ihren Fehler
erkannten, machte WWW-Service den Nameserver-Eintrag wieder
rückgängig.

Der Domainname selbst wurde aber noch nicht wieder in die
Verantwortung des alten Providers übertragen, weil
WWW-Service keine schriftliche Kündigung der Domainbesitzer
vorlag. Eine solche Kündigung wird von den meisten Providern
vor dem Domainumzug aus rechtlichen Gründen vorausgesetzt.

Die Hamburger Verlagsgesellschaft interpretierte dies
allerdings als Domain-Piraterie und setzte umgehend und ohne
Rückfrage ihre Pressemitteilung ab. Wohl auch, weil man sich
auf diese Weise eine gewisse Publizität erhoffte.

Die dürfte das Unternehmen nun zumindest in Pressekreisen
erhalten haben. Wenn auch der dort entstandene Eindruck
nicht im Interesse der Verlagsgesellschaft liegen dürfte.

Ebensowenig wie die Reaktionen des Providers WWW-Service,
denn dieser behält sich aus verständlichen Gründen
rechtliche Schritte gegen diese Art der üblen Nachrede vor.