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Die Kommission führt ein "netzgestütztes Forum zum Vertrauen in den 
elektronischen Geschäftsverkehr" ein, um alternative 
Streitbeilegungsverfahren zu fördern  


DN: IP/00/312     Date: 2000-03-30


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IP/00/312 

Brüssel, den 30. März 2000 

Die Kommission führt ein "netzgestütztes Forum zum Vertrauen in den 
elektronischen Geschäftsverkehr" ein, um alternative 
Streitbeilegungsverfahren zu fördern  

Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung eines 
netzgestützten Forums zum Vertrauen in den elektronischen 
Geschäftsverkehr vor, das dem Informations-, Wissens- und 
Erfahrungsaustausch im Bereich der Alternativen zur Beilegung von 
Verbraucherrechtsstreitigkeiten (ADR) dienen soll. Das Forum soll die 
Koordinierung verschiedener Initiativen für rasche und effiziente, 
kostengünstige, außergerichtliche Schlichtungsverfahren bei möglichen 
Problemen, denen sich Unternehmen und Verbraucher beim Kauf von Waren 
und Dienstleistungen über das Internet (insbesondere im Ausland) 
gegenübersehen, unterstützen. Die Mitglieder des vor kurzem von der 
Kommission in Brüssel veranstalteten ADR-Workshops stimmten der 
Schaffung des Forums zu; es handelt sich um die letzte einer Reihe 
von Initiativen der Kommission zur Förderung von ADR-Regelungen. Im 
Rahmen der von Präsident Prodi anläßlich des Gipfeltreffens im 
Dezember letzten Jahres in Helsinki angekündigten und auf der 
außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates in Lissabon 
vergangene Woche erörterten eEurope-Initiative wird die rasche 
Einführung von ADR-Regelungen als grundlegend für die Schaffung von 
Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr beim Verbraucher 
bezeichnet.  

Anläßlich des Workshops in Brüssel wurden die Ergebnisse einer Studie 
der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission 
vorgelegt, in der die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für 
Systeme zur Streitbeilegung über das Netz untersucht werden. Anhand 
der Studie kann die Kommission ihre Tätigkeit in diesem Bereich 
besser ausrichten, insbesondere im Zusammenhang mit FTE-Unterstützung 
für Pilotprojekte des IST-Programms (Technologien der 
Informationsgesellschaft) und des TEN-Telekom-Programms. An dem 
Workshop nahmen rund 100 Delegierte aus ganz Europa, den Vereinigten 
Staaten und Kanada teil; Gegenstand waren die in Vorbereitung 
befindlichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbestimmungen für 
Rechtsprechung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 
(Entwurf der "Brüsseler Regelung"), die die Europäische Kommission im 
Juli letzten Jahres vorgeschlagen hat. Der Vorschlag wird in einem 
Bericht des Europäischen Parlaments behandelt, verfaßt von Diana 
Wallis, MEP, die an dem Workshop teilgenommen hatte.  

Kommissar Liikanen rief bei der Eröffnung des Workshops Privatsektor 
und Verbrauchergruppen auf, in der Europäischen Union und weltweit im 
Hinblick auf eine rasche Einführung Systeme zusammenzuarbeiten, mit 
Hilfe derer Verbraucherbeschwerden rasch und kostengünstig über das 
Netz behandelt werden können. Er halte die Einführung dieser Systeme 
ebenso wie die Kommissionsmitglieder Byrne, Bolkestein und Vitorino 
für grundlegend im Hinblick auf das Vertrauen der Verbraucher in den 
elektronischen Geschäftsverkehr.  

Auf dem Workshop wurden bereits existierende Initiativen und Projekte 
aus mehreren Ländern und mit verschiedenen Partnern vorgestellt, u.a. 
"e-Resolution" (Kanada und EU), "BBB-Online" (USA und Kanada), "IRIS 
mediation" (Frankreich), Eurochambres (EU), FEDMA (EU), Visa 
International, Barclays Bank PLC, "WebTrader" (EU), und 
"TrustedShops" (Deutschland). Der Bericht über die GFS-Studie und 
eine Zusammenfassung der Workshop-Diskussionen werden auf der 
Internetadresse des "Forums zum Vertrauen in den elektronischen 
Geschäftsverkehr" veröffentlicht.  

Außer durch die Arbeiten der GFS fördert die Kommission derzeit die 
Entwicklung von ADR durch folgende Initiativen:  

Europäisches Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-
NET); ein Unterstützungs- und Kommunikationsmechanismus mit 
Kontaktstellen (eine in jedem Mitgliedstaat - "Clearing Houses"), so 
daß der Verbraucher bei einer grenzüberschreitenden Streitigkeit mit 
einem Unternehmen Informationen und Unterstützung bei der Einlage 
einer Beschwerde bei einer ADR-Stelle am Standort des Unternehmens 
erhalten kann;  

Aufnahme von Bestimmungen in den Richtlinienvorschlag für einen 
Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr dahingehend, daß 
die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Anwendung 
außergerichtlicher Regelungen zur Streitbeilegung nicht behindern 
dürfen;  

Gespräche mit den außergerichtlichen Schlichtungskörperschaften für 
Finanzdienstleistungen der Mitgliedstaaten über die Einrichtung eines 
grenzüberschreitenden Beschwerdenetzes für Finanzdienstleistungen auf 
der Grundlage bestehender nationaler Regelungen;  

mögliche Kofinanzierung von Pilotprojekten zur Einführung von 
grenzüberschreitenden Streitbeilegungssystemen über das Netz im 
Rahmen des IST-Forschungsprogramms oder des TEN-Telekom- Programms;  

Kofinanzierung der "WebTrader"-Regelung, die Zertifizierung über das 
Netz bietet (Gütezeichen und Verhaltenskodex), sowie Einführung eines 
ADR-Mechanismus für Transaktionen des elektronischen 
Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen und Verbrauchern in 7 EU-
Mitgliedstaaten.  

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