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[FYI] (Fwd) [NETLAW-L] Safe Harbor Arrangement EU-US: Draft der EU K




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Date sent:      	Mon, 10 Apr 2000 22:20:32 +0200
Send reply to:  	Juristische Fragen zu elektronischen Kommunikationsdiensten
             	<NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE>
From:           	Jacques Beglinger <jbeglinger@BEG.CH>
Subject:        	[NETLAW-L] Safe Harbor Arrangement EU-US: Draft der EU Kommission
To:             	NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE

Die EU Kommission - DG Binnenmarkt berichtet auf ihren Webseiten über
den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das "Safe
Harbor"-Konzept
[http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/media/dataprot/news/harb
or4.htm ] und hält neu einen "Entwurf einer Entscheidung der
Kommission über die Angemessenheit der "Safe Harbor"-Grundsätze der
Vereinigten Staaten" bereit
[http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/media/dataprot/news/harb
or5.pdf], der den Inhalt der am 15.03.2000 gefundenen grundsätzlichen
Einigung über EU/US-Datentransfers in juristisch greifbarer Weise
wiedergibt [29.03.2000]:

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Datenschutz: Kommission befürwortet "Safe-Harbor"-Vereinbarung mit den
USA

Die Europäische Kommission hat ihrem für Binnenmarktfragen zuständigen
Mitglied Frits Bolkestein grünes Licht gegeben, damit er die
Zustimmung der Mitgliedstaaten zur von den Vereinigten Staaten
vorgeschlagenen Vereinbarung zum "sicheren Hafen"
("Safe-Harbor"-Vereinbarung) einholt. Dieser Vereinbarung zufolge soll
bei der Übermittlung personenbezogener Daten von der EU in die USA ein
hinreichender Datenschutz sichergestellt werden, indem sich die
amerikanischen Unternehmen auf die in der Vereinbarung enthaltenen
Grundsätze verpflichten. Nach der EU-Datenschutzrichtlinie müssen die
Mitgliedstaaten gewährleisten, daß personenbezogene Daten, die in ein
Drittland übermittelt werden "angemessen" geschützt sind. Die
Richtlinie sieht ferner vor, daß die Kommission die "Angemessenheit"
des Datenschutzes feststellen kann, wenn ein Land entsprechende
Anforderungen erfüllt. Nach zweijährigen Verhandlungen sind die USA
nun zu Maßnahmen bereit, die einen nach Auffassung der Kommission
"angemessenen" Schutz sicherstellen.

Bevor die Kommission eine formelle Entscheidung in dieser Sache
treffen kann, muß sie von den Mitgliedstaaten mit qualifizierter
Mehrheit unterstützt werden, und sie muß die Datenschutzbeauftragten
und das Europäische Parlament hören. Wird die Entscheidung
verabschiedet, ist sie für alle Mitgliedstaaten bindend und schließt
weitgehend aus, daß die Datenübermittlung von der EU an
"Safe-Harbor"-Teilnehmer in den USA unterbrochen wird. Die
Zustimmungsverfahren werden einige Zeit in Anspruch nehmen, es wird
jedoch erwartet, daß die Vereinbarung bis zum Sommer steht und ab
Herbst umgesetzt wird.

...

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