[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html

Aus der FTD vom 12.4.2000 
Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien

Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie 
Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat 
in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
haften.

"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im
Netz", 
sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer.Bevor
es 
das Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und
Filmemacher 
einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand unerlaubt ihre
CDs, Fotos 
und Filme nutzte, oder sie konnten die Benutzung - anders als bisher im
World Wide 
Web - sogar ganz verbieten. 

Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der Financial Times
 Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle Musikverlage, 
Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im 
Internet nur eine beschränkte rechtliche Handhabe hatten. Der Schaden 
für die Musikindustrie durch Raubkopien im World Wide Web lag allein 
im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM. 

In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes 
Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von 
dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel (Musikfiles) unkontrolliert 
herauf- und herunterladen. Unter den Musiktiteln befanden sich auch so 
genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von Musiktiteln, die 
nicht über CD oder Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt 
werden können. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, 
die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte 
Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. 

Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL dagegen 
lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles "kinderleicht
hergestellt, 
verbreitet und vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu
verschenkt". 
Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut geworden. 

[...]