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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



On Wed, Apr 12, 2000 at 01:24:41PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > Wohl von der GEMA gewuenschte Ueberschrift mit falschem Inhalt.
> 
> Mal sehen, wie das im Handelsblatt daherkommt. . . .morgen, oder gibts die
> Meldung schon ? Hoerte sich nach einer "Exklusivnachricht" der FTD an.

So aehnlich: "das noch unveroeffentlichte Urteil, das der FTD vorliegt".
Wenn die GEMA eine Schlagzeile haben will, ist das wohl der Weg.

Schlagzeilenproduktion durch Zeitvorsprung.

Habs in den Fruehnachrichten des DLF gehoert mit Quelle FTD und mir
das Blatt dann gekauft. Wird deshalb wohl morgen in allen Zeitungen
stehen mit dem falschen Tenor: "Internet" statt "Onlinedienst".
Ich jedenfalls kriegs nicht gebacken, die Agenturen mit einer
besseren Darstellung zu bedienen, bevor heute Redaktionsschluss ist.

w "Onlinedienste haften fuer Raubkopien" au