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RE: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien

Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie 
Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat 
in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
haften.

Haftet jetzt auch die Deutsche Post, wenn CD-Raubkopien mit einem Päckchen
versendet werden ? Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
Telefonat, Brief oder Internet ?

Frank Thomas