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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften



* zze-THOMAS Frank FTRD/DIH/ISS wrote:
>Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien

Falsch: Redaktionelle Angebote, wie z.B. Online-Dienste.
Von Internet ist in dem Prozeß keine Rede gewesen.

>Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat 
>in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste
>haften.

Eben.

>Haftet jetzt auch die Deutsche Post, wenn CD-Raubkopien mit einem Päckchen
>versendet werden ? Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der
>Haftung eines Betreibers für die Nachrichtenübertragung durch Telegramm,
>Telefonat, Brief oder Internet ?

(internet)Päckchentransport ist TKG. Redaktionelle Angebote sind TDG.
Hostingdienste und Proxydienste unterliegen auch dem TDG, aber nicht dieser
Haftungsklausel.