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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften



On Wed, Apr 12, 2000 at 06:15:43PM +0200, Johannes Schwabe wrote:
...
> Sagen wir mal so: der einzige, den man juristisch erwischt. Was ist mit
> pseudonymen und anonymen Postings im Usenet?

Wer beim Usenet anfaengt zu "filtern", laedt damit Verantwortung auf
sich: er redigiert einen Datenstrom.
Deshalb lassen ISP das "durchrauschen" und Bitfummler werden bestraft.
 
> Spekulationen um die Blauaeugigkeit ("Nur fuer legale MP3s!") kann man
> sich wohl sparen. Hat AOL wirklich das "Argument" benutzt, im Netz gelte
> kein Urheberrecht?

Ganz so roh kam das bei mir nicht rueber.

Mein Eindruck (teils spekulativ):
Der FTD unterstelle ich erstmal, dass sie bei AOL zitierfaehig fragte.
FTD ist "neu" am Markt und will sich behaupten. Mit einem Urteil, das
sie "zuerst" hat von der GEMA, kann sie eine "Exklusivstory" bringen
und formal korrekt, vom Stil her inkorrekt, die Gegenseite fragen :-(

Und so wurde die AOL-Pressestelle wohl kalt erwischt, bevor sie gebrieft
war (das noch nicht veroeffentlichte Urteil lag FTD vor, aber der
befragten Pressestelle nicht bzw. sie wurde inhaltlich geflutet damit).
AOL hat in dieser "Notlage" vermutlich etwas "halbgar" geantwortet.
Was soll man denn tun, wenn es heisst "wir bringens morgen und ihr
Gegner, die GEMA hat seine Stellungnahme schon bei uns im Blatt".
wau