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Re: Inwieweit darf der Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue"der Benutzer ausgehen ?



> >Musikmarkt kennen. An sich muss ein Provider von der "Rechtstreue" der
> >Nutzer ausgehen duerfen.
> 
> Das ist nicht so einfach.
>
> Wer eine Tauschbörse organisiert (nicht anderes ist das), der haftet für die
> Vorgänge, die in seinem Namen dort ablaufen. §5Abs1TDG

Anspruchsgrundlage ist das TDG nicht. Die Haftung ergibt sich, wenn
ueberhaupt, weiter aus 823 BGB etc.., z.B. Urheberrechtsgesetz.
Aber das Thema hatten wir schon einmal.. Im TDG steht echt nichts drin,
eher so ein Hochglanzprospekt "Willkommen im Internet" der Firma Ruettgers
und Co. ("Multimedia moeglich machen", das war auch schon ein Reim,
btw.., "Kinder statt Inder" will er ja nie gesagt haben;-)).....

Was das fuer eine Tauschboerse war ist mir allerdings noch immer nicht
ganz klar, eine ausdrueckliche Einladung, hier nun endlich Santana.mp3
abzulegen wars doch nicht. Midi klingt nach Musikertreff.