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Re: Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien



* Heiko Recktenwald wrote:
>On Thu, 13 Apr 2000 blue@tarigon.de wrote:
>> Files im anbietereigenen Forum vergleichbar mit dem Bereithalten von
>> Raubkopien in Downloadbereichen von Mailboxen und wie dieses schon immer
>> entsprechend anfechtbar gewesen.
>
>Meinst Du denn, dass man da regelmaessig nachgucken muss, all die seltsamen
>Dateinamen kennen muss, die "anfechbar" sind, oder reicht es nicht
>vielleicht, dann, wenn man positive Kenntnis von so einer Datei (und gerade
>Zeit) hat, diese zu loeschen ?

Schwierige Frage. §5 TDG meint dazu, daß man das im Griff zu haben hat.

>Dachte, wir hatten uns darueber schon mal vor Jahren geeinigt, es herrsche
>allgemeiner Konsens, dass das wie eine Hauswand ist, wo jemand mit Kreide
>einen "anfechtbaren" Spruch drauf schreibt. Da muss der Hausbesitzer auch
>nicht dauernd nachgucken, ob schon wieder so ein Spruch drauf steht,
>selbst wenn so ein Spruch schon einmal oder haeufiger vorgekommen ist.

Richtig. Im Gegensatz zu einem Eigentümer eines schwarzen Brettes im Flur.
man Zweckbestimmung.