[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Inwieweit darf der Betreiber eines Forums von der "Rechtstreue"



* Heiko Recktenwald wrote:
>> Wer eine Tauschbörse organisiert (nicht anderes ist das), der haftet für die
>> Vorgänge, die in seinem Namen dort ablaufen. §5Abs1TDG
>
>Anspruchsgrundlage ist das TDG nicht.

Es ging mir nur um eine Analogie für die Gültigkeitsbereiche.

>Die Haftung ergibt sich, wenn ueberhaupt, weiter aus 823 BGB etc.., z.B.
>Urheberrechtsgesetz.

Die Anspruchsquelle hat aber damit nichts zu tun.

>Was das fuer eine Tauschboerse war ist mir allerdings noch immer nicht
>ganz klar, eine ausdrueckliche Einladung, hier nun endlich Santana.mp3
>abzulegen wars doch nicht. Midi klingt nach Musikertreff.

Das Gericht scheint sicht an §5Abs1TDG zu halten, weil es die
Voraussetzungen nach Abs2 nicht erfüllt sah. Das wäre zumindest für mich
nachvollziehbar.

Eine analoge Tauschbörse dieser Art wäre ein Grabbeltisch mit Kopierstation.
Da kann der Mensch am Thresen auch nicht so ohne weiteres sagen: 'Diese
selbstgebrannte CD habe ich von einem Typen mit grünem Haar bekommen. Ich
erwarte einfach, daß man mir nur ordentliches Material gibt.'

Hint: AOL kann nicht alle Kunden identifizieren.