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Re: Schraege Analogie bei RPS



Hallo,

> In einem Interview, das Christiane Schulzki-Haddouti für
> Spiegel-Online führte, antworten die Geschäftsführer von
> IFPI zum Thema RPS.
> 
> Grenzbeschlagnahme läuft in der Regel wohl so ab, dass die
> Zollbehörde eine Anzeige bekommt, bestimmte Lieferungen zu
> beschlagnahmen. Sollte ein Irrtum vorliegen, kann Klage
> erhoben werden. 
> 
> Bei RPS werden URLs blockiert. Der Anbieter bemerkt im
> Zweifelsfall überhaupt nichts von der Blockade. Der deutsche
> Anwender wird mit 404 oder einer RPS-Fehlermeldung
> abgespeist. Nach Überprüfbarkeit bzw. Rechtssicherheit sieht
> mir das nicht gerade aus.
> 
>                         Patrick

Um eine Analogie zu erreichen, muesste der "Absender" benachrichtigt werden, 
wenn er in die Sperrliste des RPS aufgenommen wird. Der darf dann Widerspruch 
einlegen.

Wenn der Absender nicht erkennbar ist, ist das beim Zoll ja auch so, dass der 
Zoll einfach beschlagnahmt, ohne dass ein Absender informiert werden kann.

Der Empfaenger einer Sendung muckst sich in der Regel beim Zoll dann, wenn er 
mitbekommt, dass ihn eine gelieferte Sendung nicht erreicht. Das bemerkt er in 
diesem Falle bei 404 oder "RPS: Access denied" oder was auch immer.

So schraeg ist die Analogie also m.E. nicht, wenn die oben genannte Nachricht an 
den Absender erfolgt (z.B. Mail an den Owner der Datei, damit haette der Zoll 
wohl seine Pflicht getan). Ist meines Wissens aber nicht geplant, oder?

Unappetitlich bleibt die Sache aber auch dann. Ich wurde meine ersten 24 Jahre 
als DDR-Buerger schon einmal recht gut behuetet. Teilweise von Leuten, die 
ungeheuer viel Ahnung hatten.

> Zombik: Schon heute werden MP3-Dateien in FTP-Dateien versteckt. Aber 
> auch diese haben eine Internet-Adresse.

Und ein aermelloses Hemd ist ein Norwegerpullover.

Gruss
Peter Ross