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Re: [FYI] Japanisches Rechtsempfinden: Gelinkt & Mitgefangen



> > > violation of the law, then the person who creates the link can be
> > > charged with aiding and abetting the crime. This is regardless of
> > > whether or not they are aware of the illegality of the page they
> > > linked to.
> >
> > Am Tatbestand kann das auch nichts aendern, hoechstens an der Schuld.
> > Waer hier nichts anderes. Ganz selbstverstaendlich ! [...]
> 
> Da hast du aber ein paar Jahrzehnte Strafrechtsentwicklung verschlafen.  
> Der Begriff "subjektiver Tatbestand" sagt dir was? Vorsatzlos gleich  
> tatbestandslos, und das gilt nicht erst seit gestern.

Seit wann gehoert denn das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit zum Vorsatz ?

Vielleicht vermischst Du da was ?

Hab natuerlich mit "Tatbestand" nicht nur den objektiven sondern auch den
subjektiven gemeint, wird das irgendwo anders bezeichnet ?

Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld....

H.