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Re: [FYI] Japanisches Rechtsempfinden: Gelinkt & Mitgefangen



Hallo Heiko,

du meintest am 24.04.00 um 16:21 zum Thema "Re: [FYI] Japanisches  
Rechtsempfinden: Gelinkt & Mitgefangen":

> > > > whether or not they are aware of the illegality of the page they
> > > > linked to.

(Heiko: Das ändere bei uns auch nichts am Erfüllen des Tatbestandes und  
sei allenfalls eine Frage der Schuld. Ich: Der Tb.-Vorsatz entfalle.)

> Seit wann gehoert denn das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit zum Vorsatz ?
>
> Vielleicht vermischst Du da was ?

Das war ein Missverständnis zwischen uns. Ich habe bei "illegality" an  
die tatsächlichen Umstände gedacht (= Vorsatz = subjektiver Tatbestand),  
du an die rechtliche Wertung (= Bewusstsein der Rechtswidrigkeit =  
Schuld). Sorry für den Schnellschuss und die entstandene Verwirrung.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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