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Re: [FYI] Japanisches Rechtsempfinden: Gelinkt & Mitgefangen



 HiYa!

On 25 Apr 00, at 17:21, Dr.Horst-Walter Schwager wrote:

> >Man kann es nicht oft genug wiederholen: Ein Link auf eine Seite
> bedeutet
> >"Hier findet ihr dieses und jenes!" und hat mit "Ich finde dieses und
> >jenes gut!" nicht das Geringste zu tun.
>
> Straßenschild in Frankfurt: In diese Richtung 565 Km bis Hamburg.
> Verurteilung des Aufstellers wegen Förderung der Prostitution
> (St.Pauli).

Einfacher: www.nizkor.org straffrei auf einem Server in DE.
Eigentlich beschämend, dass das mittlerweile als undenkbar
gelten muss.
Stellt sich die Frage, ob man sich in DE mittlerweile damit strafbar
macht, wenn man auf www.nizkor.org verlinkt, da diese einen
aktiven Link auf die Zuendelseiten (Auschwitzleugner) vorhalten.

Ach ja, das Nizkor Project dient zur Aufarbeitung des Holocaust.
Sollte diese Site nun vom Jugendschutz-Modul geblockt werden,
oder kann sie z.B. im Geschichtsunterricht verwendet werden?
Eine Frage, an der sich evtl. Filterkriterien IMHO wohl messen
lassen sollten.


MfG Olaf