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Re: [FYI] Zunehmende Internet-Regulierungsphantasien im BMJ



> > Genau die Frage meine ich. Frag mich schon ewig, wie denn da der Vertrag
> > ueberhaupt zustande gekommen sein soll. Ziemlich schraeg, wenn man nicht
> > einfach einen "faktischen Vertrag" annimmt, wie ihn die Nazis wollten. 
> 
> Auf welcher Basis koennte man dann ueberhaupt fuer irgendeine Dienstleistung
> laufende Gebuehren verlangen? Ich glaube ja schon, dass die Grundgebuehr
> fuers Telefon eine Abgeltung der Bereitstellungskosten sind, aber was
> wuerde ich nach dieser Logik dann mit diesen 3 oder 5 oder 9 Pf./min
> eigentlich bezahlen? Eine Nutzung eines Services? Sowas nehme ich auch
> in Anspruch, wenn ich bei einer Hotline mit einem obszoenen Minutenpreis
> (brauchen ja, wie gesagt noch nicht mal obszoene Geraeusche zu hoeren sein)
> anrufe.

Vertragsschluss heisst zwei uebereinstimmende Willenserklaerungen. Die
sind erstmal aufs Telephonieren gerichtet. Alles sonstige musst Du in
irgendetwas Kleingedrucktes schreiben, AGB, das darf nicht ueberraschend
sein. Oh war die Oma erstaunt, als sie...

Die EG traeumt hier schon seit Jahren von einem "One Stop Billing
Kiosk System", uralter Traum, bestellen und bezahlen ueber die
Telephonrechnung. Dass die EG das gerne moechte, um die Wirtschaft
anzuheizen, heisst aber nicht, dass es die Gerichte mitmachen muessten.

Wenn feststeht, dass Du angerufen hast, ists natuerlich so einfach wie
Strassenbahnfahren. In anderen Faellen aber nicht.