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Re: [FYI] Urheberrechts-Aufschlag für CD-Rohlinge



> 1.von Geräten und  
> 
> 2.von Bild- oder Tonträgern,  
> 
> die erkennbar zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, 

Das ist ja nicht so ganz eindeutig. Vervielfaeltigen laesst sich vieles.
Die HM (Meinung der Herrschenden..) ist bisher eher "verwerterfreundlich",
das laesst sich vielleicht nicht ganzt halten.

> Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die durch die 
> Veräußerung der Geräte sowie der Bild- oder Tonträger geschaffene 
> Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen. Neben dem 

Die "Moeglichkeit" laesst sich nicht bestreiten. "Preisfrage": was ist da
"angemessen" ??

An welche Zahlen sind denn gedacht ? Irgendwas zwischen ein paar
Pfenningen und DM 8 (Smudo haelt das fuer gerecht..). DM 2 ?

Oh je oh je.....

H.