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Re: [FYI] Urheberrechts-Aufschlag für CD-Rohlinge



> > Das ist ja nicht so ganz eindeutig. Vervielfaeltigen laesst sich
> > vieles.  Die HM (Meinung der Herrschenden..) ist bisher eher

> Vor allem: was in Zeiten digitalisierter Datenhaltung ein 'Ton- oder
> Bildtraeger', oder besser: was nicht?
> 
> Festplatten, Tapes, ZIP, Disketten, ...

Genau ! Genaugenommen ist nichts mehr "ein Bildtraeger" ;-)

Das muss man nur mal offensiv behaupten ! 

Ist ja keineswegs so, dass sich der "Bildtraeger" durch die
"Vervielfaeltigungsmoeglichkeit" definiert, vielmehr wird das Ding da
schon vorausgesetzt.

So Unstimmigkeiten (?) gibts in dem Gesetz oefter. Ob da "Sinn und Zweck"
so leicht eine Analogie nahelegen... ?

Soweit bekannt gibts zu der Frage einen Musterprozess der GEMA gegen HP.
Das kann sicher lange dauern, bis der beendet ist. Wenn HP hart bleibt.