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Re: [FYI] Berlin erwägt Strafe für Virenverbreitung



> > zwei Jahre Haft. Je nach den näheren Umständen kommt auch der
> > Tatbestand der Computersabotage in Betracht, der mit bis zu fünf
> > Jahren Haft bestraft werden kann. Die Verbreitung von Viren als
> > solche ist im Strafgesetzbuch nicht erfasst.
> 
> Das sollte ja wohl auch hinreichen. Ich sehe jedenfalls keinen Sinn
> darin, die Verbreitung von Viren zu bestrafen, wenn kein Schaden
> entstanden ist.

Was wofuer angemessen ist, ist ja, wie das neue StGB zeigt,
das seit einiger Zeit gilt, so eine Nacht und Nebelaktion, docs in ascii
at http://www.rz.uni-frankfurt.de/~recktenw/, sehr fraglich. Die wollen
moeglicherweise das fragile Emailsystem als solches schuetzen, haetten sie
ja mal bei ORBS abfangen koennen und den Spammern, mal sehen was da die EG
Regelung tatsaechlich bringt, ob nun aus Portugal o ae gespammt werden
darf (!!). Ob man sowas, also einen "Angriff auf das Internet als
solches" (mit "Schaden"), unter das geltende Superrecht fassen kann ?

Keine Ahnung, wie ueblich, was so ein vbs Ding alles kann, waere doch
wahrscheinlich moeglich da reinzuschreiben, beim naechsten booten format
c:, und dann bleibt doch nur ein sehr netter Hinweis darauf, vielleicht 
spricht es sich nun rum, wie gefaehrlich MS clients sind.