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Re: Telekommunikationsfreiheit



JOHANNESULBRICHT@cs.com wrote:
> rauszufinden, was dort ist. Slashdot richtet sich an die Oeffentlichkeit,
> Slashdot ohne triftigen Grund zu sperren, verstoesst gegen Art.5 GG, aber
> nicht gegen Art. 10 GG.

Mein Slashdot sieht anders aus als Dein Slashdot. Es
hat andere Slashboxen, andere Meldungen und es enthält
wesentlich weniger Kommentare als Dein Slashdot. Mein
Debian sieht anders aus als Dein Debian: Wenn ich
http://www.debian.org aufrufe, dann bekomme ich die
Startseite in englischer Sprache angezeigt. Machst Du
dies, bekommst Du sie in deutscher Sprache gezeigt.
Mein CNN sieht anders aus als Dein CNN...

In allen Fällen sind die URLs gleich. RPS arbeitet
ausschließlich auf URLs.

> Anders, wenn ich eine Webseite einrichte, auf der

s/eine Webseite/einen Listserver, der per Mail bedient wird
und den ich als Shadow auf meiner Privatadresse einrichte/

> man nach Anmeldung Slashdot per Mail abrufen kann. Dieses Angebot ist an die
> Oeffentlichkeit gerichtet, unterfaellt Art.5 GG.

Was der Listserver versteht, arbeitet er automatisch ab.
Alle andere Mail wird an den Listmaintainer weitergeleitet.
Der Listmaintainer betreibt den Roboter auf seiner privaten
Adresse, sodaß die quasi-öffentlichen Mails im Strom seiner
privaten Mail mitreisen und umgekehrt.

Das juristische Konzept Öffentlichkeit funktioniert im
Netz nicht mehr.

Kristian

-- 
Kristian Koehntopp, Knooper Weg 46, 24103 Kiel, +49 170 2231 811
"If privacy policies were regarded as enforceable contracts between
users and
 e-commerce companies, there would be no need for middlemen such as
 Enonymous." -- K. M. Ellis (gesehen auf der Politech Mailing List)