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Re: Telekommunikationsfreiheit
Kristian,
bitte vier ebenen nach oben gehen, sonst redest Du chinesisch
für Juristen..
Er meint, wenn jemand einen Service anbietet, dann kann das
IFPI oder FvG den Service abrufen, wenn er sich an die Allgemeinheit
richtet.
Das ist wohl eher gegen den von Sierk geforderten Gesetzesvorbehalt
gerichtet, den wir im Datenschutz ja haben. Irgendwie wäre es
komisch, dann mit zweierlei Mass zu messen. Du kannst das IFPI
auch nicht zur Blindheit zwingen.
Der Wurm in der Sache wurde von mir mehrfach in JurPC beschrieben:
Alle bisherigen Gesetze und Regularien regulieren den Sender und
beschreiben die Interaktion mit dem Sender. Der Empfänger ist in
der Sache unwichtig. (Bei gesprochener Sprache ist es unwichtig, weil
man Zuhörern nicht die Ohren zuhalten kann)
Das IFPI will aber nicht den Sender am senden hindern, sondern
den Empfänger am empfangen. Das ist ein absolutes Novum für unsere
gesamte Rechtsordnung. Sowas gibt es normalerweise nur im
Strafvollzug. Ich bin der Ansicht, der Provider, der IFPI lässt und
deren System anwendet, könnte sich strafbar machen, je nachdem, wie
man § 85 TKG interpretiert. Es kulminiert zur Frage, ob eine
Kenntnisnahme durch eine Maschine der Kenntnisnahme durch einen
Menschen gleichsteht. Soweit die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht,
könnte man das durchaus annehmen.
Im Prinzip gilt, dass jede Orientierung am (nationalen) Empfänger
einen sofortigen Crash mit ebenjener nationalen Rechtsordnung
herbeiführt. Wie der Konflikt gelöst wird, steht auf einem anderen
Blatt. Wir regen uns einfach ganz natürlich auf, weil den im
Prinzip unschuldigen Empfänger etwas trifft, was unserer Kultur
zuwider ist..
Wenn Konzepte (wie Hertas neuer Plan) sich am Empfänger orientieren,
dann offenbaren sie lediglich Planlosigkeit im technischen wie im
juristischen Sinne. (Wenning wirft Justizministerin Planlosigkeit
vor, nein, das nicht, aber vielleicht ihren Beratern) Der Empfänger
selbst kann sich die Ohren zuhalten. Daher funktioniert auch
politisch der Filter, der unter der Kontrolle des Empfängers steht,
bestens. Das hat Wau immer gefordert. Ich bin nicht gegen Filter.
Suche ist auch ein Filter. Ich bin gegen Entmündigung durch Filter
von oben.
Und das KiPO-Argument ist hier eh nicht valide. Da nützt kein Filter
was, sondern eine besser geschulte Polizei.
Gruss
Rigo
On Fri, May 05, 2000 at 09:45:21PM -0000, Kristian Koehntopp wrote:
> In schulung.lists.fitug-debate you write:
> >Die Telekommunikationsfreiheit ist aber m. E. nicht betroffen, wenn ich
> >mich an die Oeffentlichkeit bzw. einen unbestimmten mir unbekannten
> >Adressatenkreis wende. Dann kann ich kein schutzwuerdiges Vertrauen
> >dahingehend haben, dass ich dort nicht beobachtet werde.
>
> Welcher Art eine TCP/IP-Verbindung ist weisst Du erst NACHDEM Du
> hineingesehen hast. Ist eine TCP-Verbindung auf Port 80
> schutzwuerdig oder nicht? Was ist, wenn die TCP-Verbindung
> HTTP-Authenticated ist (also eine Useranmeldung stattgefunden
> hat)? Was ist, wenn ich mit dieser Verbindung Slashdot lese?
> Was, wenn ich mit dieser Verbindung meine GMX-Mail lese?
>
> Kristian