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[FYI] [CH] Berner Zeitung; Haftungsfrage



http://extra.bzonline.ch/article.cfm?id=110248&ressort=SCHWEIZ

[Link zum erwaehnten Positionspapier fehlt. Zu den damaligen Sperr-
 versuchen der Bundespolizei http://www.siug.ch/bupo/]

rassismus im internet

   Bupo desavouiert die Provider 

   Haften die Internet-Zugangsvermittler für illegale Inhalte? Ja,
   meint die Bundespolizei im neuen Positionspapier. Damit
   desavou-iert sie die Provider, die auf eine einvernehm-liche
   Lösung hofften. *David Sieber Die Bundespolizei (Bupo) hat sich
   dem Kampf gegen rassistische und pornografische Websites
   verschrieben. Bisher allerdings mit mässigem Erfolg und nicht
   sonderlich engagiert. So hat sie Ende letzten Jahres ihre aus
   zwei Mann bestehende Internet-Polizei aufgehoben. Wegen
   Personalmangels, wie es damals hiess. Dies dürfte aber nicht der
   einzige Grund gewesen sein. Denn: Was nützt es, Sites mit
   verbotenen Inhalten ausfindig zu machen, wenn dafür niemand
   belangt werden kann?  Gegen die Urheber vorgehen zu wollen, ist
   zumeist aussichtslos, sitzen diese doch in der Regel im Ausland.
   Kommt erschwerend dazu, dass in einigen Ländern legal ist, was
   hierzulande auf dem Index steht.
   [...]

   Druck der Politik 

   Weil die Schweiz bereits 1998 zum internationalen Kampf gegen
   Rassismus im World Wide Web aufgerufen und ein entsprechendes, bis
   heute nicht konkretisiertes Projekt angekündigt hatte, steht die
   Bupo unter dem Druck der Politik. Deswegen suchte sie nach Wegen,
   wenigs- tens die Schweizer Provider in die Pflicht nehmen zu
   können. Versucht hat sie dies bereits vor eineinhalb Jahren. Sie
   wollte die Internet-Zugangsvermittler zwingen, Sperren für von ihr
   bezeichnete rassistische Sites aus dem Ausland einzurichten. Das
   Experiment scheiterte. Unter anderem deshalb, weil die Anbieter
   flugs ihre Adresse wechselten. Nun glaubt sie, einen mehr Erfolg
   versprechenden Weg gefunden zu haben. Das Bundesgericht hatte
   letztes Jahr einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt, bei
   Rassendiskriminierung und harter Pornografie seien nicht nur
   der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Und ein darauf
   aufbauendes Gutachten des Bundesamtes für Justiz kommt zum
   Schluss, dass diese Auslegung des Medienstrafrechts auch auf die
   Provider angewandt werden könne. Für die Bupo Grund genug, in
   einem Positionspapier die strafrechtlichen Konsequenzen sowie die
   juristische und technische Verantwortung auszubreiten. Mehr ist
   Folco Galli, Pressesprecher des Bundesamtes für Polizei, zum
   Inhalt des Papiers nicht zu entlocken. Dass darin die Provider und
   nicht derStaat in die Pflicht genommen werden, verneinte er nicht.

   «Wie in China» 

   René Burgener vom Verband Inside Telecom (VIT), dem Unternehmen
   wie Sunrise und Diax angehören, rechnet jedenfalls mit
   Maximalforderungen, wenn sich am 12. Mai die Kontaktgruppe von
   Bupo und Providern trifft. «Wir werden zu Anfang eine Diskussion
   wie in China haben», ist Burgener überzeugt. Dort versucht der
   Staat ebenso krampfhaft wie vergeblich, das Internet zu
   kontrollieren. Hält die Bupo an ihrer schon technisch kaum
   durchsetzbaren Forderung fest, dann prophezeit Burgener dem
   Schweizer E-Business schwierige Zeiten.  VIT-Geschäftsführerin
   Ursula Widmer, für die sich die Branche gar nicht selbst
   regulieren kann, beklagt die grosse Rechtsunsicherheit. Nun müsse
   erst einmal die «Rechtssituation stabilisiert werden», damit
   wenigstens in der ganzen Schweiz mit gleichen Ellen gemessen werde.
   Zumindest diese Forderung fällt auf fruchtbaren Boden: Laut Galli
   geht eine entsprechende Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen
   demnächst ans Werk. *