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Re: Email-Virus - warum kriminell?



Hallo Holger,

erstmal Danke für Deine ausführliche Antwort. 
Aber ob 303a StGB überhaupt angewendet werden kann,
ist mir noch nicht ganz klar.

Holger Veit wrote:
> 
> On Fri, May 12, 2000 at 11:43:10AM +0200,
>         Thomas Jäckel wrote:
> > Hallo,
> >
> > ich bin kein Rechtsexperte und verstehe deshalb nicht so
> > ganz, warum ein Email-Virus vom Schlage "ILOVEYOU" eine
> > kriminelles Vergehen ist. Es ist doch maximal Spam.
> > Wer kann mir ein paar Hinweise geben, wie die
> > entsprechenden Rechtkonstrukte aussehen?
> 
> In Deutschland: Paragraphen
> 303a StGB Datenveraenderung:
>  (1) Wer rechtswidrig Daten (Par 202a Abs. 2) loescht, unterdrueckt,
           ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Hier noch mal 202a (bezieht sich wohl nur auf die Def. von Daten):

§ 202a. Ausspähen von Daten. (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn
bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind,
sich oder einem
anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch,
magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind
oder übermittelt werden.

Was bedeutet den rechtswidrig? Gegen welches Recht wurde hier
verstoßen? Oder ist das mehr im Sinne von "unbefugt" zu verstehen?


>      unbrauchbar macht oder veraendert, wird mit Freiheitsstrafe
>      bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>  (2) Der Versuch ist strafbar.
> 
> 303b StGB Datensabotage:
>  (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb,
>      ein fremdes Unternehmen oder eine Behoerde von wesentlicher
>      Bedeutung ist, dadurch stoert, daß er
>      1. eine Tat nach Par 303a Abs. 1 begeht oder
>      2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datentraeger
>         zerstoert, beschaedigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder
>         veraendert,
>      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder mit
>      Geldstrafe bestraft.
>   (2) Der Versuch ist strafbar.

OK, hier greift es. Versuch und Datenveränderung sind wohl gegeben.

Gruß
Thomas