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Re: DMCA



Hi,

> > >    105th Congress, dramatically alters the standards for imposing third
> > >    party copyright liability on ISPs, search engine services, portals and
> > 
> > Ist das jetzt eine Anspruchsgrundlage oder eine Art TKG ?

Offensichtlich ist es nur eine Art TKG, also Zuckerbrot. Die Peitsche, mit
der jene Suchmachinen zur Raison gebracht werden sollen, fehlt, jedenfalls
da, die Leute haben keinen "save harbour" sondern muessen sich weiter mit
der schrecklichen Ungewissheit leben.....die Ruettgers seinerzeit mit dem
Motto "Multimedia Moeglich Machen" aus der Welt schaffen wollte, in jeder
Hinsicht ein Irrglaube...


> > 
> > Von wegen "Drama"....
> > 
> > Wo sollte die Anspruchsgrundlage sein, wenn ein System nicht gezielt
> > "illegale" Files anpeilt ?

Ralf:
 
> Illegal ist es ja nicht (weil von jedermensch ziehbar auf dem Ms-Server), 

Deep linking durch Suchmachinen.....

Wer seinen Server in das real existierende Internet stellt, muss doch mit
sowas rechnen. Robots.txt hin oder her. Hat MS sowas ?

> nur illegal kopiert, da der MS-Server Dir nur ein EXE gibt, welches Du
> je nach Laune unter Windows starten kannst (dann erklärst Du Dich mit 
> einer NDA [EULA] einverstanden) oder mit schon seit Jahren öffentlichen 
> und nicht für diesen Zweck hergestellten Tools (WinZip) entpacken kannst.
> Im letzteren Fall siehst Du die EULA nicht.  Dein Pech, hättest Du man
> Windows und würdest Du reflexartig klicken, wüsstest Du Deine Rechte.

So ist das. Aber an so "Systeme" dacht ich gar nicht. Dachte eher an so
Napster Zeug, eine Variante, die gezielt "illegale" files anbietet. Wer
das nicht macht ist eh sowas, was Lutz unter das TKG packt.

Das TLG ist supernervig, weil es die Gerichte davon befreit, ordentlich
zu begruenden. Da kommen dann merkwuerdige Argumentationsmuster
durcheinander, statt dass sich da mal eine h.M. bildet. H.M. zum TKG is
lame....kann es auch gar nicht geben, weil es da so unbestimmte
Rechtsbegriffe gibt wie "Zumutbarkeit", die alles nur komplizierter
macht. Ist so ein bischen wie das simple ZGB der DDR. Es funktionierte,
konnte funktionieren, weil die Richter weiterhin heimlich ins BGB guckten. 
Oder in noch aeltere Buecher.

H.
> 
> Betriebssystemchauvinismus, demnächst auch international durchgesetzt 8(
> Und gar nicht so viel anders als DeCSS.
> 
> 
> ralf
> -- 
> http://ME.IN-berlin.de/~rws/
>