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Re: [FYI] Brigitte Zypries (BMJ): "Waffenschein" für Hacker-Tools und: verdeckte Ermittler im Netz



On 2000-05-16 10:38:33 +0200, Christiane Schulzki-Haddouti wrote:

> Zentraler Kern hier ist also die Absicht. Damit haben
> wir aber ein Problem: Die Absicht als solche wird in
> der Regel hierzulande aber nicht bestraft (oder doch??
> was meinen die Juristen?), sondern ist typisch für die
> US-amerikanische Rechtsprechung, die die Schwere eines
> Vergehens vor allem auch nach der Absicht beurteilt.

Naja...  Um mal ein geradezu klassisches Beispiel zu
nehmen: § 211 StGB, Mord.

	(1) Der Mörder wird mit lebenslanger
	Freiheitsstrafe bestraft.

	(2) Mörder ist, wer
	
		aus Mordlust, zur Befriedigung des
		Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst
		aus niedrigen Beweggründen,
		
		heimtückisch oder grausam oder mit
		gemeingefährlichen Mitteln oder
		
		um eine andere Straftat zu ermöglichen
		oder zu verdecken,
		
	    einen Menschen tötet.

Das wird dann noch durch den § 212 StGB, Totschlag, ergänzt:

	(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein,
	wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht
	unter fünf Jahren bestraft.
	
	(2) In besonders schweren Fällen ist auf
	lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Du siehst, der Unterschied bemißt sich unter anderem nach
den Motiven des Tötenden.

Blättert man einfach mal weiter im StGB, so findet man zum
Beispiel auch den § 220, Völkermord.  Da ist notwendige
Bedingung die "Absicht, eine nationale, rassische,
religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als
solche ganz oder teilweise zu zerstören".

-- 
http://www.guug.de/~roessler/