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Re: [FYI] Brigitte Zypries (BMJ): "Waffenschein" für Hacker-Tools und: verdeckte Ermittler im Netz



Christiane Schulzki-Haddouti schrieb:

> Es ist auch tatsaechlich etwas
> laecherlich, kursierende Viren zu verbieten, da diese sowieso illegal
> sind (StGB § 303) und bereits sanktioniert werden.

NEIN und nochmals NEIN! Viren sind nicht illegal und werden nicht
sanktioniert. Es handelt sich hier nicht um abstrakte Gefährdungsdelikte
(wie z.B. Trunkenheit im Verkehr). 

Nur der _Erfolg_ durch den Einsatz (Erfolgs- und Handlungsunrecht) von
Viren. Und die Programmierung eines Virus ist auch noch nicht der
strafbare Versuch das § 303a. 

Auch das Bereithalten zum Download ist nicht zwingen eine Anstiftung
oder Beihilfe - allerdings herrscht hier Streit unter den
Rechtskundigen. Von den Beweisproblemen mal ganz zu schweigen. 
 
> Damit haben wir aber ein Problem: Die Absicht als solche wird in der Regel hierzulande aber nicht bestraft
> (oder doch?? was meinen die Juristen?),

Stimmt, es braucht immer noch einen objektiven, also sinnlich
wahrnehmbaren, "Teil" der Straftat. Selbst beim Versuch reicht das bloße
Wollen nicht " Die Gedanken sind frei...sozusagen.

Sierk