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Re: [FYI] DER SPIEGEL: Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: [FYI] DER SPIEGEL: Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?
- From: Florian Weimer <fw@deneb.cygnus.argh.org>
- Date: 17 May 2000 20:02:08 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: "Axel H Horns"'s message of "Wed, 17 May 2000 15:23:00 +0200"
- References: <200005171728.PAA03836@ksnh.com>
- Sender: owner-debate@fitug.de
- User-Agent: Gnus/5.0807 (Gnus v5.8.7) Emacs/20.6
"Axel H Horns" <horns@t-online.de> writes:
> Von Christiane Schulzki-Haddouti
Liest Christiane Schulzki-Haddouti hier etwa nicht mit?
> Internet-User sollen in Zukunft nicht mehr unerkannt bleiben.
> Strafverfolger in vielen Ländern fordern die Abschaffung der
> Anonymität, um Cyberkriminelle besser verfolgen zu können.
> Datenschützer protestieren.
Es gab hier mehrfach Erläuterungen, daß die These der allgemeinen
Anonymität nicht haltbar ist.
> Studie stellte das Bundeskriminalamt (BKA) vor kurzem fest, dass "die
> subjektiv empfundene Anonymität des Internets auch auf E-Commerce
> bezogene Kriminalität begünstigt."
"subjektiv empfundene Anonymität" trifft es sehr genau. Wenn in D
die Zuordnung von IP-Adresse + Uhrzeit auf eine natürliche Person
scheitert, dann liegt das in den meisten Fällen an Schlamperei, nicht
an mangelnden juristischen oder technischen Grundlagen.
[BKA schlägt vor:]
> Geeignet sei beispielsweise die Verwendung digitaler Signaturen, um
> den Kommunikationspartner klar zu identifizieren oder die
> Urheberschaft für bestimmte Inhalte zu bestimmen.
Soll das entfernen von Signaturen etwa strafbar sein? Und was soll das
bringen?
> Ein "möglicher Schritt" sei auch die individuelle Prozessorerkennung
> des Pentium-III- Prozessors.
Mir wird schlecht.
> "Das Grundprinzip der anonymen Nutzung darf nicht verändert werden",
Wer hat hierzulande einen anonymen Internetzugang?
> sagt auch der oberste Datenschützer Deutschlands, Joachim Jacob. Doch
> er plädiert dafür, dass Namen in Einzelfällen bekannt gemacht werden
> dürfen: "Man wird darüber nachdenken müssen, ob der Provider bei
> bestimmten Verbrechen hilft, zu deanonymisieren oder das Pseudonym
> aufzuheben, wenn er es kann."
Bitte? Ist das nicht gängige Praxis?