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Re: Datensicherheit / Grundrecht auf Hacking?
- To: JOHANNESULBRICHT@cs.com, Fitug <debate@fitug.de>
- Subject: Re: Datensicherheit / Grundrecht auf Hacking?
- From: Sierk Hamann <hamann@privat.kk.net>
- Date: Fri, 26 May 2000 16:59:19 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- References: <de.5756fea.265fd7dc@cs.com>
- Sender: owner-debate@fitug.de
JOHANNESULBRICHT@cs.com schrieb:
> Wenn man juristisch frei ist, auszuprobieren, ob man etwas hacken
> kann, dient das langfristig gesehen dem Schliessen von
> Sicherheitsluecken. Wenn man beim Hacken Schaden anrichtet, ist das
> bereits jetzt strafbar.
Keine Angst, ein Verbot von Hacker-Tools, wird sich schon aus den hier
bereits diskutierten Gründen (Definition des Tatwerkzeugs,
Verhältnismäßigkeit und Dual-use) nicht machen lassen.
Ansonsten empfehle ich jedem echten Hacker (so es die wirklich gibt...)
sich doch "einfach" auf die Wissenschaftsfreiheit zu berufen. In der
verfassungsrechtlichen Ecke muss man solche Kontroll-Phantasien des BMI
nämlich wohl abwehren
Grüsse
Sierk