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Re: Datensicherheit / Grundrecht auf Hacking?



JOHANNESULBRICHT@cs.com schrieb:

> Wenn man juristisch frei ist, auszuprobieren, ob man etwas hacken
> kann, dient das langfristig gesehen dem Schliessen von 
> Sicherheitsluecken. Wenn man beim Hacken Schaden anrichtet, ist das 
> bereits jetzt strafbar.

Keine Angst, ein Verbot von Hacker-Tools, wird sich schon aus den hier
bereits diskutierten Gründen (Definition des Tatwerkzeugs,
Verhältnismäßigkeit und Dual-use) nicht machen lassen. 

Ansonsten empfehle ich jedem echten Hacker (so es die wirklich gibt...)
sich doch "einfach" auf die Wissenschaftsfreiheit zu berufen. In der
verfassungsrechtlichen Ecke muss man solche Kontroll-Phantasien des BMI
nämlich wohl abwehren

Grüsse
Sierk