[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Non disclusure agreement und elektronische Signatur..



Mahlzeit


Heiko Recktenwald schrob:
> Mal was aus einem anderen Zusammenhang: koennt Ihr Euch sowas vorstellen ?

Nein, ich kann mir nicht vorstellen eine NDA zu unterscheiben, egal
ob auf dem Papier oder mit einer eSignatur.

Um mal aus einer NDA zu zitieren:

Sollten gegenwaertige oder zukuenftige Bestimmungen dieser
Geheimhaltungsvereinbarung ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht
durchfuehrbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gueltigkeit der
uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt. Das gleiche gilt, sobald sich
herausstellen sollte, dass diese Geheimhaltungsvereinbarung eine Luecke
enthaelt. Anstelle der unwirksamen und undurchfuehrbaren Bestimmung soll
eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulaessig, dem am
naechsten kommt, was die Parteien gewollt haben. Zur Ausfuellung der Luecke
soll diejenige angemessene Regelung gelten, die die Parteien nach dem
Sinn und Zweck der Geheimhaltungsvereinbarung geregelt haetten, sofern
sie bei Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung die Luecke bedacht
haetten.

Sind solche Gummiparagraphen in NDAs normal?


Mahlzeit

endergone Zwiebeltuete