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[FYI] B'90/Gruene: Patentierung von Software und Geschäftideen verhindern
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] B'90/Gruene: Patentierung von Software und Geschäftideen verhindern
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Wed, 12 Jul 2000 19:59:25 +0000
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[Aus der Website der wirtschaftspolitischen Sprecherin der
Bundestagsfraktion BUENDNIS 90 / DIE GRUENEN]
http://www.margareta-wolf.de/aktuell00_06_14.html#3
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Patentierung von Software und Geschäftideen verhindern
Gründer werden durch die Debatte über die mögliche Patentierbarkeit
von Software und Geschäftsideen auch in Europa verunsichert. Hier
muss schnell Klarheit ge-schaffen werden.
Computerprogramme "als solche" sind nach dem Europäischen-Patent-
Überein-kommen (EPÜ) nicht patentierbar. In den USA dagegen ist
grundsätzlich alles men-schengemachte patentierbar.
Bei Software-Entwicklern und in der Open-Source-Szene besteht
erhebliche Verun-sicherung, weil befürchtet wird, dass über die
Novelle der des EPÜ und eine ange-kündigte Richtlinie der
Europäischen Kommission in Europa amerikanische Verhält-nisse
eingeführt werden sollen.
In den USA wird der Wettbewerb bereits erheblich auch durch die
Patentierung von Geschäftsideen behindert. Viel zitiertes Beispiel
ist das Patent von Amazon auf das one- click- Verfahren bei der
Bestellung von Gütern im internet.
Allerdings ist bereits in den letzten Jahren in Europa Software
zunehmend als Be-standteil technischer Verfahren patentiert worden,
denn: Technische Verfahren, die Computerprogramme beinhalten, sind
patentierbar. Beispiel dafür ist eine computer- gesteuerte
Werkzeugmaschine, die insgesamt patentierbar ist. Es mangelt derzeit
an eingehenden ökonomischen Analysen, die die Wirkungen einer
möglichen Patentie-rung von Software beschreiben. Wir sehen
allerdings die Gefahr einer weiteren Ver-stärkung von Bürokratie mit
dem Effekt , dass dringend notwendige Innovationen be-hindert werden
Die Ermöglichung der Patentierung von Software würde darüber hinaus
erhebliche technische und administrative Probleme schaffen: in der
Zeit, die Anmeldung eines Patentes derzeit benötigt (derzeit 2
Jahre), ist das Patent längst veraltet. Die Dokumentation der Patente
wäre extrem aufwendig. Kleine und mittlere Unternehmen würden durch
die Patentierung benachteiligt: Große Firmen, die über die Ressourcen
verfügen, die Patententwicklung zu verfolgen und Patente anzumelden
könnten auf diese Weise zusätzliche Erträge erwirtschaften. Der
Wettbewerb würde sich von der schnellen Umsetzung von Innovationen
auf juristische Streitereien verlagern und der technische Fortschritt
würde behindert werden. Das muss verhindert werden !
Darüber hinaus stellt sich eine prinzipielle Frage zur Patentierung
von Software: Ist Software nichts anderes als ein Algorithmus, als
eine mathematische Formel: diese können nur entdeckt, nicht aber
erfunden werden? Entdeckungen aber können nicht patentiert werden.
Wir neigen dazu, Patentierungen in diesem Bereich für unnötig zu
halten und sind vielmehr der Meinung das Open Source unterstützt
werden muss.
Open Source unterstützen und beschleunigt in der Verwaltung einführen
Open Source basiert auf den folgenden Prinzipien: Jeder hat das
Recht, freie Software nach eigenem Ermessen zu nutzen. Dies schließt
kommerzielle Nutzung ausdrücklich ein. Der Quelltext muss jedem
Benutzer offengelegt sein. Der Benutzer hat das Recht, die Software
zu modifizieren und in modifizierter Form weiterzuverteilen. Open
source ist dabei weniger anfällig gegen Virenattacken als z.B.
Microsoft Soft-ware. Die öffentliche Verwaltung könnte in erheblichem
Umfang Kosten durch die Verwendung von Open Source sparen. Wir
begrüßen die positive Haltung der Bun-desministeriums des Innern, wie
sie im KBSt-Brief 2/2000 zum Ausdruck kommt.
http://members.surfline2000.net/linux/Innenm-Brief.html und fordern
die Bundesre-gierung auf, so schnell wir möglich open-source in der
Bundesverwaltung einzusetzen.
Im Wettbewerb der Betriebssystemen liegt linux bereits auf Platz
zwei. Bei der Ver-drängung von Microsoft von seiner Monopolposition
wird open source eine wichtigere Rolle spielen als die amerikanische
Justiz. Damit zeigt sich die Überlegenheit des Netzwerkes und der
Kooperation als Strukturmerkmal der Informationsgesellschaft
gegenüber der Hierarchie in einem Grossunternehmen, die eher der
klassischen In-dustrie entspricht.
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