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[FYI] Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeits



[Wahrhaft genial, diese Idee. Gleichzeitig generiert man auch noch 
Logdateien mit sensiblen Daten.                             --AHH]

http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.07.00-000/

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Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeitsplatz  

Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung von heute sorgt für Aufregung: 
Finanzminister Hans Eichel soll in einem Erlass, der bereits im 
Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sein soll, festgelegt haben, 
wie ein Internetanschluss am Arbeitsplatz steuerlich zu behandeln 
sei. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums präzisierte gegenüber 
c't, dass es sich lediglich um den Entwurf eines Erlasses handele, 
der noch nicht mit den Ländern abgestimmt worden sei. Da es im 
Telefonbereich eine ähnliche Regelung gebe, bestehe Handlungsbedarf. 
Aus Gründen der Praktikabilität werde diskutiert, ob eine 
Pauschalabgeltung für private Internetbenutzung im Betrieb in Frage 
kommen könnte.   

Weil das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt 
werde, sei dies als geldwerter Vorteil anzusehen. Könne die Firma 
oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur 
beruflichen Zwecken dienten, dürfe der Betriebsprüfer des Finanzamts 
die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil 
ansehen. Dieser müsse dann vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die 
unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses 
sei als Teil des Arbeitslohns einzustufen. Das gelte nur dann nicht, 
wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersage. Das 
Unternehmen müsse durch Stichproben das Verbot auch kontrollieren.   

Wie es weiter heißt, solle der "geldwerte Vorteil" anhand der 
Abrechnung des Internetanbieters ermittelt werden. Die 
Nachweispflichten des Arbeitnehmers seien in dem Erlass genau 
geregelt. So sollen die Beschäftigten ab 1. Januar kommenden Jahres 
das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung 
vermerken. Außerdem seien der Anlass und die entsprechende Homepage, 
die aus dienstlichen Gründen angewählt worden sei, anzugeben. 
(fm/c't)   

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