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[FYI] Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeits
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeits
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Fri, 14 Jul 2000 14:55:57 +0200
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[Wahrhaft genial, diese Idee. Gleichzeitig generiert man auch noch
Logdateien mit sensiblen Daten. --AHH]
http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.07.00-000/
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Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeitsplatz
Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung von heute sorgt für Aufregung:
Finanzminister Hans Eichel soll in einem Erlass, der bereits im
Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sein soll, festgelegt haben,
wie ein Internetanschluss am Arbeitsplatz steuerlich zu behandeln
sei. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums präzisierte gegenüber
c't, dass es sich lediglich um den Entwurf eines Erlasses handele,
der noch nicht mit den Ländern abgestimmt worden sei. Da es im
Telefonbereich eine ähnliche Regelung gebe, bestehe Handlungsbedarf.
Aus Gründen der Praktikabilität werde diskutiert, ob eine
Pauschalabgeltung für private Internetbenutzung im Betrieb in Frage
kommen könnte.
Weil das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt
werde, sei dies als geldwerter Vorteil anzusehen. Könne die Firma
oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur
beruflichen Zwecken dienten, dürfe der Betriebsprüfer des Finanzamts
die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil
ansehen. Dieser müsse dann vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die
unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses
sei als Teil des Arbeitslohns einzustufen. Das gelte nur dann nicht,
wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersage. Das
Unternehmen müsse durch Stichproben das Verbot auch kontrollieren.
Wie es weiter heißt, solle der "geldwerte Vorteil" anhand der
Abrechnung des Internetanbieters ermittelt werden. Die
Nachweispflichten des Arbeitnehmers seien in dem Erlass genau
geregelt. So sollen die Beschäftigten ab 1. Januar kommenden Jahres
das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung
vermerken. Außerdem seien der Anlass und die entsprechende Homepage,
die aus dienstlichen Gründen angewählt worden sei, anzugeben.
(fm/c't)
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