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Re: [FYI] MMR 7/2000: Freie Software: Eine Widerlegung der Urheberrechtstheorie
Thomas Roessler wrote:
>
> On 2000-07-18 09:35:40 +0200, Thomas Jäckel wrote:
>
> >> "Wird die theoretische Grundlage des
> >> Urheberrechts, Anreiz zur und Entlohnung für
> >> die Schaffung von Werken zu sein und damit
> >> dem Allgemeininteresse zu dienen, durch die
> >> freien Programme widerlegt? Dieser Frage soll
> >> im folgenden nachgegangen werden."
>
> > Wird da nicht die falsche Frage gestellt?
> > Wie können geschützte Werke dem Allgemeininteresse dienen?
> > Wie ist den hier das "Allgemeininteresse" zu verstehen?
>
> Es besteht ein Allgemeininteresse daran, daß Werke
> geschaffen werden. Urheberrecht glaubt, daß Schutz und
> Entlohnung als Anreiz für diese Schaffung nötig - und also
> im Allgemeininteresse - sei.
Also der finanzielle Anreiz ...
wie du schon sagst: es wird *geglaubt*. Warum sind ist diese
'religiösen' Vorstellung nur so stark mit dem Urheberrecht
verbunden? Gibt es dafür eigentlich irgendwelche 'Beweise'?
;-)
> Freie Software zeigt, daß
> Schutz und Entlohnung nicht als Anreiz nötig sind.
Der Schaffensdrang ist meiner Meinung Bestandteil des Lebens.
Für ihn können beliebig viele Motivationsgründe angeführt werden.
In unserem kapitalistisch-orientierten System wird mal wieder
alles nur auf den einzig meßbaren, finanzielle Wert reduziert.
:-(
Wie hat man in den sozialistischen Staaten die eigenen Werke
behandelt?
Danke für Eure Antworten.
Thomas