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Re: Fitug und die Eurolinux-Petition



On 2000-07-26 13:38:45 +0200, Hartmut Pilch wrote:
> Diese Leute hielten es aus wirtschaftspolitischen Ueberlegungen heraus
> fuer ihre Pflicht, die Gesetzesregeln zu *aendern* (nicht etwa im Rahmen
> irgendwelcher verbliebenen Unklarheiten *auszulegen*).

Ab wann wird aus Rechtsfortschreibung eigentlich Rechtsbeugung?
Darf der BGH Recht schreiben? Doch wohl nicht, oder?

Gruß
    Martin

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