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Re: BVerfG: Urheberrecht / Kunstfreiheit



Wie Lutz schon sagte, ist die On-line Version AMTLICH!
Das ist ja gerade das Neue daran. Dass die Urteile korrekt 
sind, wird von den Verfassungsrichtern selbst und von der 
Dokumentationsstelle des BVerfG sichergestellt. Der Text, 
der vom BVerfG kommt, wird unverändert auf den Server 
übernommen. Signiert wird IM BVerfG, nicht in Saarbrücken. 

Vielfach enthält die amtliche Sammlung nur einen gekürzten 
Text. Gleiches gilt für viele Abdrucke in Zeitschriften, auch 
in der NJW. 

Damit ist das Web-Angebot fast besser als die Papier-Version...

Und ich habe mich mit allen geschlagen, dass es eine Text-Version
gibt, die den http://www.w3.org/WAI/ entspricht....
https://www.bundesverfassungsgericht.de/text/

Gruss

Rigo

On Thu, Jul 27, 2000 at 04:59:17PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > Zur Verifizierung, dass kein "nicht" fehlt bei gleichzeitigem Erhalt
> > der "Umlauffähigkeit" der Urteile. Gruss
> 
> "Nicht" waer wichtig. Aber wer liest da Korrektur ?
> 
> Im Zweifel gibts auch eine Papierausgabe bei Heymann. 
> 
> Gruss zurueck,
> 
> H.